Hallo,
sehr schwieriger Fall. Aus unterschiedlichen Gründen, wurde ein Haus mit Bestandsschutz auf einem Aussenbereich Grundstück nicht nach genegmigter Baugenehmigung für eine Erweiterung des Hauses sondern viel größer und mit eiem Anbau gebaut. Das kam dann alles raus, dann Baustop, Bestandschutz verloren, Abrissverfügung etc. bisher ruhte alles. Jetzt Scheidung, die Gegenseite unkooperativ, will weder selbst wohnen, noch wohnen lassen. Teilkredit ist seit 1 Jahr fällig, da Gegenseite nicht die Weiterfinanzierung mit unterschreibt, will Bank jetzt versteigern. Wäre hier eine Teilungsversteigerung sinnvoll, so das ich ggf mitbieten kann, was ich ja bei der Zwangsversteigerung nicht kann. aktuell wohne ich im Haus.Eine andere sinvolle Idee?
Teilungsversteigerung Schwarzbau
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung Schwarzbau
Sollte die Bank bereit die ZV beantragt haben, kommt die TV zu spät, bringt nichts.
Umgekehrt kann die Bank immer auch die ZV beantragen, selbst wenn die TV schon anhängig ist.
Mitbieten können Sie immer, müssen aber als Schuldner gegebenfalls erhöhte Sicherheitsleistung erbringen, was im Grunde der vollständigen Ablösung der Gläubigerforderung zuzüglich der Verfahrenskosten bedeutet.
Sinnvoll ist Folgendes:
Gemeinsam einen Gutachter beauftragen und dann aufgrund des Wertes eine Lösung finden. Entweder einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen anteilsmäßig aus oder man versucht einen Käufer zu finden, was jedoch bei nicht genehmigten Anbauten pp. schwierige wird, weil die Kommune einen Rückbau durchsetzen kann...
Umgekehrt kann die Bank immer auch die ZV beantragen, selbst wenn die TV schon anhängig ist.
Mitbieten können Sie immer, müssen aber als Schuldner gegebenfalls erhöhte Sicherheitsleistung erbringen, was im Grunde der vollständigen Ablösung der Gläubigerforderung zuzüglich der Verfahrenskosten bedeutet.
Sinnvoll ist Folgendes:
Gemeinsam einen Gutachter beauftragen und dann aufgrund des Wertes eine Lösung finden. Entweder einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen anteilsmäßig aus oder man versucht einen Käufer zu finden, was jedoch bei nicht genehmigten Anbauten pp. schwierige wird, weil die Kommune einen Rückbau durchsetzen kann...
Re: Teilungsversteigerung Schwarzbau
Danke für die Rückmeldung.
Die Bank hat die Kündigung der Grundschuld/Grundpfandrecht mit einer 6 monatigen frist beantragt, was das auch immer heißen mag, paralell erhalten wir immer Briefe von der Bank,mit den üblichen Drohungen, Hinweisen. Die Gegenseite lässt sich aber davon nicht beeindrucken und antwortet nicht/arbeitet nicht an einer Lösung.
Die Gegenseite hatte einen zertifizierten und auch eidesstattlichen Sachverständigen beauftragt, das Haus zu bewerten, aufgrund der erwähnten baurechtlichen Situation Abrissverfügung/keine Baugenehmigung etc. konnte er kein Wert ermitteln, bzw. hat dann doch humanerweise kein Gutachten erstellt, damit nicht unnötig Kosten entstehen und hat und dieses nur mündlich mitgeteilt. Ein Rückbau ist statisch nicht möglich.
Welche Möglichkeit, welcher Weg wäre sinnvoll?
Die Bank hat die Kündigung der Grundschuld/Grundpfandrecht mit einer 6 monatigen frist beantragt, was das auch immer heißen mag, paralell erhalten wir immer Briefe von der Bank,mit den üblichen Drohungen, Hinweisen. Die Gegenseite lässt sich aber davon nicht beeindrucken und antwortet nicht/arbeitet nicht an einer Lösung.
Die Gegenseite hatte einen zertifizierten und auch eidesstattlichen Sachverständigen beauftragt, das Haus zu bewerten, aufgrund der erwähnten baurechtlichen Situation Abrissverfügung/keine Baugenehmigung etc. konnte er kein Wert ermitteln, bzw. hat dann doch humanerweise kein Gutachten erstellt, damit nicht unnötig Kosten entstehen und hat und dieses nur mündlich mitgeteilt. Ein Rückbau ist statisch nicht möglich.
Welche Möglichkeit, welcher Weg wäre sinnvoll?
Re: Teilungsversteigerung Schwarzbau
.... wenn und soweit die Gegenseite nicht mitspielt gibt es keine!Lösung und Sie dürfen getrost die ZV über sich ergehen lassen.
Oder Sie lösen die Forderung der Gläubigerbank ab und haben „Ruhe“. Anscheinend ist die Immobilie ohnehin nicht „An den Mann“ zubringen, so dass allenfalls weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.....
Oder Sie lösen die Forderung der Gläubigerbank ab und haben „Ruhe“. Anscheinend ist die Immobilie ohnehin nicht „An den Mann“ zubringen, so dass allenfalls weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.....
Re: Teilungsversteigerung Schwarzbau
Die Bank ist über die Baurechtliche Problematik noch gar nicht informiert.
2 Fragen noch : macht es Sinn die Bank über die aktuelle Situation, Ohne Baugenehmigung, Abrissverfügung etc. zu informieren und ist jetzt Stand der Dinge eine TL rechtlich möglich ?
Danke vorab .
2 Fragen noch : macht es Sinn die Bank über die aktuelle Situation, Ohne Baugenehmigung, Abrissverfügung etc. zu informieren und ist jetzt Stand der Dinge eine TL rechtlich möglich ?
Danke vorab .
Re: Teilungsversteigerung Schwarzbau
…
Der Bank ist dies erst einmal völlig gleichgültig. Diese beansprucht "lediglich" den Ausgleich/Rückzahlung des gewährten Darlehens. Kann dies nicht erfolgen, wird in der Regel der "Pfand" für das gewährte Darlehen verwertet. Pfand ist in diesem Fall das Grundstück, belastet mit der Grundschuld.
Eine Teilungsversteigerung TV (nicht TL) kann bei Eheleuten dann beantragt werden, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist oder der andere Teil dem Verfahren zustimmt.
Der Bank ist dies erst einmal völlig gleichgültig. Diese beansprucht "lediglich" den Ausgleich/Rückzahlung des gewährten Darlehens. Kann dies nicht erfolgen, wird in der Regel der "Pfand" für das gewährte Darlehen verwertet. Pfand ist in diesem Fall das Grundstück, belastet mit der Grundschuld.
Eine Teilungsversteigerung TV (nicht TL) kann bei Eheleuten dann beantragt werden, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist oder der andere Teil dem Verfahren zustimmt.