Hallo,
ein Haus sollte per Teilungsversteigerung veräußert werden. Es handelte sich um ein Ehepaar, das sich wohl nicht um den Verkauf während der Trennung einigen konnte.
Der Termin stand fest. Das Gutachten wurde auch schon vor ca zwei Jahren erstellt. Leider konnte ich den Antragssteller für den Kauf nicht kontaktieren, da ich leider keine Daten gefunden habe. Nun wurde der Termin aufgehoben. Ich war sehr an dem Haus interessiert und frage mich wieso einige Tage vor dem Termin, alles abgesagt wurde und ob es vielleicht doch noch eine Möglichkeit gibt, das Haus zu kaufen, sofern es nicht bereits verkauft wurde.
Was können die Gründe für die Aufhebung des Termins sein? Kann man das herausbekommen? Kann ich das Haus doch noch irgendwie kaufen? Ich hatte überlegt ein Zettel in den Briefkasten zu werfen.
Termin aufgehoben
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Termin aufgehoben
Da die geschiedenen Eheleute unterschiedliche Ansichten und Vorstellungen von der Verwertung der Immobilie hatten, hat einer von Ihnen die TV beantragt.
Da eine Partei meist darin wohnen bleibt ist dieser an einem Verkauf natürlich nicht gelegen, kann aber oftmals nicht den Abstandspreis zahlen, den der Antragsteller verlangt....
Deshalb beantragt dieser als Druckmittel die TV (geschieden Eheleute gönnen sich meist nach der Trennung/Scheidung nichts mehr)
Gelingt es dennoch, wie vorliegend eine Einigung zu erzielen, wird die einstweilige Einstellung des Verfahrens von dem Antragsteller bewilligt und schon angesetzte Versteigerungstermine aufgehoben....
Dies kann sogar selbst noch im Versteigerungstermin selbst erfolgen....
Von daher, schreiben Sie sich das Objekt ab und suchen Sie was passend Neues...
Da eine Partei meist darin wohnen bleibt ist dieser an einem Verkauf natürlich nicht gelegen, kann aber oftmals nicht den Abstandspreis zahlen, den der Antragsteller verlangt....
Deshalb beantragt dieser als Druckmittel die TV (geschieden Eheleute gönnen sich meist nach der Trennung/Scheidung nichts mehr)
Gelingt es dennoch, wie vorliegend eine Einigung zu erzielen, wird die einstweilige Einstellung des Verfahrens von dem Antragsteller bewilligt und schon angesetzte Versteigerungstermine aufgehoben....
Dies kann sogar selbst noch im Versteigerungstermin selbst erfolgen....
Von daher, schreiben Sie sich das Objekt ab und suchen Sie was passend Neues...