Teilungsversteigerung - Grundschuld - Zahlung

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Moderator: Alfred_Hilbert

hannes
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Teilungsversteigerung - Grundschuld - Zahlung

Beitragvon hannes » 24.09.2020, 19:09

Hallo,

ich hätte eine Frage zu der Grundschuld im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung:

Gehen wir einfach von folgenden Daten aus:

Haus wurde für 100k ersteigert
Es steht noch eine Grundschuld von 400k im Grundbuch, welche als bestehendes Recht übernommen werden muss.


Die Grundschuld muss beim Kauf abgelöst werden. Danach kann die Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen und die Grundschuld kann gelöscht werden. Korrekt?

Um die Grundschuld auszulösen benötigen man jedoch das Darlehen von der Bank. Zahlt die Bank dieses aus obwohl noch eine alte Grundschuld eingetragen ist und unsere Bank auch noch nicht im Grundbuch eingetragen ist? Oder stellt ein Notar ein Rangbescheinigung aus obwohl die alte Grundschuld noch besteht?

Wie ist hier der normale Ablauf?
Zuletzt geändert von hannes am 25.09.2020, 08:10, insgesamt 1-mal geändert.

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Grundschuld - Zahlung

Beitragvon Addi » 24.09.2020, 21:58

......
Eine Frage, die das TV Verfahren nicht direkt betrifft sondern eher die Finanzierung....
Von daher sollten Sie den Banker Ihrer Hausbank kontaktieren und mit diesem die Modalitäten besprechen....

hannes
Beiträge: 2
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Re: Teilungsversteigerung - Grundschuld - Zahlung

Beitragvon hannes » 25.09.2020, 08:14

Hallo,

vielen Dank das ist mir bewusst ich wüsste aber gerne wie der normale Ablauf ist.

In etwa so?:

Bank A = meine Bank
Bank B = Bank vom alten Eigentümer

Notar Termin: Grundschuldbestellung für den neuen Kredit von Bank A
- Bank B erstellt eine Zahlungsaufforderung
- Bank A zahlt aus: überweist an Bank B
- Bank B erteilt nach Zahlungseigang eine Löschungsbewilligung der alten Grundschuld
- Notar Termin: für die Löschung der Grundschuld der Bank B

Kurz gesagt ich muss meine Bank davon überzeugen das Darlehen auszubezahlen obwohl diese erstmal nur an 2ter Stelle im Grundbuch steht?

Addi
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Re: Teilungsversteigerung - Grundschuld - Zahlung

Beitragvon Addi » 25.09.2020, 15:18

wie gesagt....
Die Art und Weise der Finanzierung ist allein Angelegenheit des Erstehers und der finanzierenden Bank.
Da gibt es keine Handlungsanweisungen, wie so etwas abläuft, weil jede Finanzierung anders abläuft und von Bank zu Bank unterschiedlich ist


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