Hallo,
wie ist das eigentlich bei einer Erbengemeinschaft, bei der einer der Erben schon vorher Eigentümer eines Teils der Immobilie war. Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Haus, das beiden je zur Hälfte gehört. Nach dem Tod des Vaters werden die Mutter und das einzige gemeinsame Kind aufgrund gesetzlicher Erbfolge Eigentümer der Immoblie, mit den Anteilen 75 % (Mutter) und 25 % (Sohn). Nachdem die Mutter verstorben ist, werden dieser Sohn und zwei Kinder aus einer früheren Ehe der Mutter gesetzliche Erben (je 25 %). Ist der gemeinsame Sohn jetzt Bruchteilseigentümer, weil er bereits durch den Vater geerbt hatte? Und falls ja, müsste dann bei Beantragung einer Teilungsversteigerung ein "großer Antrag" gestellt werden, wenn die gesamte Immobilie versteigert werden soll?
Bruchteilseigentümer
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Bruchteilseigentümer
.....
Es dürften zwei getrennte Erbengemeinschaften zu je 1/2 Anteil Miteigentümer sein.
Zunächst Mutter mit Sohn als Erbengemeinschaft nach dem vorverstorbenen Vater ohne Ausgewiesenen Anteil zu 1/2 Miteigentumsanteil....
Nach dem Tode der Mutter tritt die neuer Erbengemeinschaft in die erste Erbengemeinschaft als Weitere Erbengemeinschaft mit dem Sohn zu 1/2 ein und hinsichtlich des separaten Anteils der Mutter als eigenständige Erbengemeinschaft ebenfalls zu 1/2 Anteil.....
Die Erbanteile im Erbschein sind unerheblich für die Erbengemeinschaft wie diese ins Grundbuch eingetragen wird, weil diese so nicht erscheinen....
V zu 1/2 Anteil
M zu 1/2 Anteil...
Tod V:
M und S1 in Erbengemeinschaft zu 1/2
Und
M zu 1/2
Tod M:
(S1, S2 und S3 in Erbengemeinschaft)
und
S1 in Erbengemeinschaft zu 1/2
und
S1, S2 und S3 in Erbengemeinschaft zu 1/2
Meines Erachtens kann nur im Wege des „großen Antragsrechts“ das gesamte Flurstück im Wege der TV versteigert werden.
Es dürften zwei getrennte Erbengemeinschaften zu je 1/2 Anteil Miteigentümer sein.
Zunächst Mutter mit Sohn als Erbengemeinschaft nach dem vorverstorbenen Vater ohne Ausgewiesenen Anteil zu 1/2 Miteigentumsanteil....
Nach dem Tode der Mutter tritt die neuer Erbengemeinschaft in die erste Erbengemeinschaft als Weitere Erbengemeinschaft mit dem Sohn zu 1/2 ein und hinsichtlich des separaten Anteils der Mutter als eigenständige Erbengemeinschaft ebenfalls zu 1/2 Anteil.....
Die Erbanteile im Erbschein sind unerheblich für die Erbengemeinschaft wie diese ins Grundbuch eingetragen wird, weil diese so nicht erscheinen....
V zu 1/2 Anteil
M zu 1/2 Anteil...
Tod V:
M und S1 in Erbengemeinschaft zu 1/2
Und
M zu 1/2
Tod M:
(S1, S2 und S3 in Erbengemeinschaft)
und
S1 in Erbengemeinschaft zu 1/2
und
S1, S2 und S3 in Erbengemeinschaft zu 1/2
Meines Erachtens kann nur im Wege des „großen Antragsrechts“ das gesamte Flurstück im Wege der TV versteigert werden.
Re: Bruchteilseigentümer
Vielen Dank für die umfassende Erklärung.