Teilungsversteigerung - Teileigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

Andi
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2020, 10:03

Teilungsversteigerung - Teileigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung

Beitragvon Andi » 04.08.2020, 10:16

Hallo zusammen,

ich beabsichtige ein Haus aus einer Teilungsversteigerung heraus zu erwerben.
Es gibt bislang 2 Eigentümer zu je 50%.
Der antragstellende Eigentümer wohnt nicht im Gebäude, jedoch wohnt der Antragsgegner noch im Gebäude.

Bei der Erstellung des Verkehrswertgutachtens gab der im Gebäude wohnende Antragsgegner an, dass es keinen Mietvertrag gibt.
Dieser wohnt auch wohl schon sehr lange in diesem Objekt (mindestens 15 Jahre).

Ich beabsichtige das Haus umzubauen uns selber zu bewohnen.

(1)
Welche Möglichkeiten habe ich, den bisherigen Teileigentümer so schnell wie möglich aus dem Haus zu bekommen?

Der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht, scheint ja ohne Mietvertrag nicht zu gelten.
Durch die Teilungsversteigerung ist § 57a ZVG nicht anwendbar, was gilt dann?

(2)
Was würde passieren, wenn der im Gebäude wohnende nachträglich behauptet, dass es einen mündlichen Mietvertrag gibt?


(3)
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei den jeweiligen Varianten?


(4)
Wann muss ich kündigen?
Wenn ich mich richtig eingelesen habe, kann direkt nach der Teilungsversteigerung die Verkündigung des Zuschlags erfolgen (kann aber auch wohl erst später erfolgen). Muss dann schon die Kündigung ausgesprochen werden, oder erst später?
Die Eintragung im Grundbuch scheint ja bei TV nur berichtigender Natur zu sein.


Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen (gerne auch mit Angabe der zugrunde liegenden §).

Lg
Andreas

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Teilungsversteigerung - Teileigentümer ohne Mietvertrag - Kündigung

Beitragvon Addi » 04.08.2020, 22:08

.....
Das sind Fragen, die außerhalb eines ZV Verfahrens liegen.
Insoweit sollten Sie anwaltlichen Rat im Hinblick auf Wohnungskündigung in Anspruch nehmen.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“