Grundbuch Einsicht - Grundschuld

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Moderator: Alfred_Hilbert

anonymous123
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Grundbuch Einsicht - Grundschuld

Beitragvon anonymous123 » 18.06.2020, 21:07

Hallo Forum,

ist wahrscheinlich eine blöde Frage, aber wie kann ich denn herausfinden, ob ein zu versteigerndes Objekt mit einer Grundschuld belegt ist?

Google sagt mir, dass ich als Kaufinteressent nicht einfach so Einsicht in das Grundbuch bekomme, dass man aber "beim Vollstreckungsgericht Einsicht in die Zwangsversteigerungsakte nehmen" kann ", in der sich laut § 19 Abs. 2, 3 ZVG „eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts und der Urkunden, auf welche im Grundbuch Bezug genommen wird“" befindet.

Heisst das, dass man persönlich beim Gericht vorbeischauen muss? Was sind da die Voraussetzungen?
... Weil unter www.zvg-portal.de finde ich nichts zum Thema Grundschuld. In den Gutachten dort wird ja sogar explizit geschrieben dass Kapitel 3 keine Berücksichtigung findet.

Vielen Dank!

Addi
Beiträge: 1174
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Grundbuch Einsicht - Grundschuld

Beitragvon Addi » 19.06.2020, 16:41

.....
Es ist richtig. Ist eine Immobilie terminiert, haben Bietinteressenten die Möglichkeit in den Grundbuchauszug zu schauen.
Aber das bringt ihnen überhaupt nichts weil....
A. Sie hieraus weder entnehmen können wer die Versteigerung betreibt und aus welchem Rang die Versteigerung erfolgt.
Der Rang allein entscheidet ob Rechte in Abteilung II oder III bestehen bleiben und mit übernommen werden müssen oder nicht.

B. Selbst wenn eine Grundschuld bestehen bleibt, ins Geringste Gebot fällt und mit ausgeboten werden muss (häufig bei TVen) ist dies rechnerisch und finanziell kein Nachteil. Der Nominalbetrag einer bestehenbleibenden Grundschuld ist an den Gläubiger zu zahlen und somit in voller Höhe auszugleichen.....

Letztlich wird es erst im Versteigerungstermin vor Aufruf der Bietungsstunde bekanntgegeben, wer aus welchem Rang, wegen welcher Forderung das Verfahren betreibt und ob Rechte in welcher Höhe bestehen bleiben.

Maßgeblich ist als Anhaltspunkt der festgesetzte Verkehrswert, der jedoch häufig in TVen durch den Wert der bestehenbleibenden Rechte im Geringsten Gebot überschritten wird.....


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