Guten Morgen,
welche Kosten muss ein Miteigentümer zahlen, wenn er die ihm bereits zu einem bestimmten Anteil gehörende Immobilie im Rahmen der ZV erwirbt? Fällt in diesem Fall auch Grunderwerbssteuer an und wenn ja, in welchem Umfang?
Kann der Gläubiger entscheiden, ob er einen Bietinteressenten ablehnt, auch wenn der das höchste Gebot abgibt?
Welche Vorteile bringt dem Antragsgegner ein Beitritt zum ZV - Verfahren?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Miteigentümer
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Miteigentümer
1.
welche Kosten muss ein Miteigentümer zahlen, wenn er die ihm bereits zu einem bestimmten Anteil gehörende Immobilie im Rahmen der ZV erwirbt? Fällt in diesem Fall auch Grunderwerbssteuer an und wenn ja, in welchem Umfang?
Die reinen Verfahrenskosten bleiben gleich, egal, wer das Verfahren betreibt. 100,-€ kostet die Verfahrensanordnung oder der Beitritt zu einem bereits angeordneten Verfahren.
Hinsichtlich der Grunderwerbssteuer, muß ich Sie an die entsprechende Stelle beim zuständigen Finanzamt verweisen. Unterschiede hinsichtlich der Höhe gibt es unter den Bundesländern... 5% z.B. in Bayern oder 6,5% in NRW
Kann der Gläubiger entscheiden, ob er einen Bietinteressenten ablehnt, auch wenn der das höchste Gebot abgibt?
Ja, im Grunde schon, aber nicht weil dieser dem Gl.-Vertreter nicht gefällt, sondern allein hinsichtlich der Höhe des abgegebenen Gebots. Das geschieht sogar recht häufig. Auch dann wenn die 7/10 oder 5/10 Grenzen gefallen sind. Reicht die Höhe des abgegebenen Meistgebotes der Gl.Bank nicht aus, kann dieser die Einstellung des Verfahrens bewilligen jedoch immer nur „bis zur Zuschlagserteilung“ ist dieser erteilt, geht nichts mehr außer halt ein Rechtsmittel
Welche Vorteile bringt dem Antragsgegner ein Beitritt zum ZV - Verfahren?
....siehe insoweit meine bereits erteilte Antwort von 28.12.2019
welche Kosten muss ein Miteigentümer zahlen, wenn er die ihm bereits zu einem bestimmten Anteil gehörende Immobilie im Rahmen der ZV erwirbt? Fällt in diesem Fall auch Grunderwerbssteuer an und wenn ja, in welchem Umfang?
Die reinen Verfahrenskosten bleiben gleich, egal, wer das Verfahren betreibt. 100,-€ kostet die Verfahrensanordnung oder der Beitritt zu einem bereits angeordneten Verfahren.
Hinsichtlich der Grunderwerbssteuer, muß ich Sie an die entsprechende Stelle beim zuständigen Finanzamt verweisen. Unterschiede hinsichtlich der Höhe gibt es unter den Bundesländern... 5% z.B. in Bayern oder 6,5% in NRW
Kann der Gläubiger entscheiden, ob er einen Bietinteressenten ablehnt, auch wenn der das höchste Gebot abgibt?
Ja, im Grunde schon, aber nicht weil dieser dem Gl.-Vertreter nicht gefällt, sondern allein hinsichtlich der Höhe des abgegebenen Gebots. Das geschieht sogar recht häufig. Auch dann wenn die 7/10 oder 5/10 Grenzen gefallen sind. Reicht die Höhe des abgegebenen Meistgebotes der Gl.Bank nicht aus, kann dieser die Einstellung des Verfahrens bewilligen jedoch immer nur „bis zur Zuschlagserteilung“ ist dieser erteilt, geht nichts mehr außer halt ein Rechtsmittel
Welche Vorteile bringt dem Antragsgegner ein Beitritt zum ZV - Verfahren?
....siehe insoweit meine bereits erteilte Antwort von 28.12.2019
Re: Miteigentümer
Vielen Dank für die Antwort.