Teilungsversteigerung --- Tipps

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Moderator: Alfred_Hilbert

querys
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Teilungsversteigerung --- Tipps

Beitragvon querys » 17.12.2019, 15:44

Hallo zusammen,

in meinem Ort wird ein Reihenhaus versteigert. Es handelt sich um eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Verkehrswert ist rund 200.000 Euro. Zusätzlich gibt es den Hinweis, dass 70.000 Euro Grundpfandrechte und Nebenleistungen zu übernehmen sind.

Erste Frage: was sind denn "Nebenleistungen"? Und wie hoch sind die so üblicherweise (100er, 1.000er oder 10.000er Eurorahmen)

zweite Frage: Wie würde mein Gebot aussehen? Ich möchte z.B. genau den Verkehrswert "treffen" und die Immobilie nicht überzahlen.

Also fiktiv:
Ich biete 130.000 Euro und zahle diese an die Kasse vom Gericht. Die verbleibenden 70.000 Euro bezahle ich an den eingetragenen Gläubiger und lasse das Grundpfandrecht löschen.
Oder muss ich 200.000 Euro bieten?
Weiterhin muss ich mich um eine Finanzierung mit einer Bank kümmern, die mir das restliche Kapital für die Immobilie leiht. Sollte dafür das Grundpfandrecht vorher gelöscht sein?

dritte Frage:
Kann man schon vorab den Gläubiger bei Gericht erfragen oder bekommt man den erst in der Versteigerung genannt (z.B. weil Datenschutz dagegen spricht).

vierte Frage: Wird die Grunderwerbsteuer von 5% auf das Gebot oder auf das Gebot+Grundpfandrechte berechnet?
Also 6.500 oder 10.000 Euro

Herzlichen Dank :-)

Addi
Beiträge: 1174
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Re: Teilungsversteigerung --- Tipps

Beitragvon Addi » 18.12.2019, 08:18

Erste Frage: was sind denn "Nebenleistungen"? Und wie hoch sind die so üblicherweise (100er, 1.000er oder 10.000er Eurorahmen)

Nebenleistungen sind die eingetragenen dinglichen Zinsen mit z.b. 15% p.a. und evtl. 10% NL vom Grundschuldkapital....

zweite Frage: Wie würde mein Gebot aussehen? Ich möchte z.B. genau den Verkehrswert "treffen" und die Immobilie nicht überzahlen.

Dann müssen sie gar nicht erst im Termin erscheinen. Unter dem Verkehrswert geht heute keine Immobilie mehr weg.

Also fiktiv:
Ich biete 130.000 Euro und zahle diese an die Kasse vom Gericht. Die verbleibenden 70.000 Euro bezahle ich an den eingetragenen Gläubiger und lasse das Grundpfandrecht löschen.

Wenn 70.000,-€ nominell bestehen bleiben, übernehmen sie diesen Betrag. Geboten wird nur der "Barteil" des Geringsten Gebotes, der bar zu zahlen ist zusätzlich kommt immer der bestehenbleibende Teil dazu.

Oder muss ich 200.000 Euro bieten?
Weiterhin muss ich mich um eine Finanzierung mit einer Bank kümmern, die mir das restliche Kapital für die Immobilie leiht. Sollte dafür das Grundpfandrecht vorher gelöscht sein?

Das wird in der Regel nicht möglich sein, da die ehemaligen Eigentümer eine Löschung nicht vornehmen, und der Ersteher erst nach dem Verteilungstermin, also erst nach Zahlung des Meistgebotes ins Grundbuch kommt.

dritte Frage:
Kann man schon vorab den Gläubiger bei Gericht erfragen oder bekommt man den erst in der Versteigerung genannt (z.B. weil Datenschutz dagegen spricht).

Falsche Frage. Es geht um eine Teilungsversteigerung, da tritt kein betreibender Gläubiger auf.

vierte Frage: Wird die Grunderwerbsteuer von 5% auf das Gebot oder auf das Gebot+Grundpfandrechte berechnet? Also 6.500 oder 10.000 Euro


Steigpreis ist das Bargebot plus bestehenbleibender Teil also vermutlich 10.000,-€

querys
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Re: Teilungsversteigerung --- Tipps

Beitragvon querys » 18.12.2019, 08:42

Danke Addi, das hilft schon sehr weiter.

Das mit dem Verkehrswert treffen war nur also Beispiel gemeint, um herauszufinden, was ich bieten müsste, wenn ich den Verkehrswert treffen wollte.
Aber die Frage ist ja beantwortet, man muss 130.000 Euro bieten bzw. immer im Kopf behalten, dass das eigene Gebot zzgl. 70.000 Euro ist.

Mit Gläubiger meinte ich den für die Grundpfandrechte, mit dem muss man sich ja auch irgendwie einig werden.

Hat das eingetragene Grundpfandrecht eigentlich Vor- oder Nachteile für die heutigen Besitzer?

Addi
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Re: Teilungsversteigerung --- Tipps

Beitragvon Addi » 18.12.2019, 10:07

Hat das eingetragene Grundpfandrecht eigentlich Vor- oder Nachteile für die heutigen Besitzer?

Aus meiner Sicht eher Nachteile. Denn wenn die eingetragene Grundschuld nicht mehr valutiert und vielleicht bereits eine Löschungsbewilligung seitens der Gläubiger erteilt worden ist, stellt sich im Nachgang die Frage, "An wen denn die Ablösung" der noch eingetragenen Grundschuld erfolgen soll?
Wenn es sich dabei wie so oft um eine "verdeckte Eigentümergrundschuld" handelt, wird diese mit Eigentumsübergang auf den Ersteher zur Fremdgrundschuld.
Letztlich ist von Ihnen zu klären an wen Sie zu zahlen haben.


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