Teilungszwangsversteigerung Aufbau ???

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Moderator: Alfred_Hilbert

Funnyland
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Teilungszwangsversteigerung Aufbau ???

Beitragvon Funnyland » 03.05.2019, 20:14

Hallo ich benötige einmal Hilfe und hoffe hiermit auf Hilfe.

Ich bin Eigentümer zu 1/4 an einem Haus auf dem das Wohnrecht der Eltern liegt an erster Stelle im Grundbuch. Nun machten diese Reparaturen (schriftlich) Geltend was aber die anderen 3 Eigentümer nicht Interessiert (diese wissen es schon seid über 2 Jahren) und stattdessen es mit Stillschweigen ohne Reaktion auf irgendwas versucht wird auszusitzen. Da wir 4 als Eigentümer dazu aber Verpflichtet wären die Mängel zu beseitigen habe auch ich versucht mit diesen zu reden leider auch ohne Interesse. Ohne Langes drum herum bin ich nun am überlegen eine Teilungsverstiegerung ins Leben zu Rufen da die anderen 3 kein Interesse zeigen an einer Instandsetzung und die Eigenen Eltern Links Liegen Lassen.

Kann mir jemand den Ablauf einer Teilungsversteigerung Erklären geschweige den wie ist es mit der Aufteilung des Geldes. ???

Danke für die Hilfe

Addi
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Re: Teilungszwangsversteigerung Aufbau ???

Beitragvon Addi » 04.05.2019, 16:09

In der Teilungsversteigerung TV gibt es das "kleine" und das "große" Antragsrecht.
Besteht an einem Grundstück eine Bruchteilsgemeinschaft und an einem der Bruchteile wieder eine Erbengemeinschaft (zB. 1/2 Miteigentum A, 1/2 Miteigentum A und B in Erbengemeinschaft), so kann jeder am erbengemeinschaftlichen Bruchteil beteiligte Miterbe nicht nur die TV dieses erbengemeinschaftlichen Bruchteils verlangen (kleines Antragsrecht), sondern auch alleine und ohne Zustimmung aller anderen Miterben die des gesamten Grundstücks (= großes Antragsrecht)
Dies hat den Vorteil, dass i.d.R. niemand anderes von Außen Interesse hat nur z.B. einen 1/2 Miteigentumsanteil zu ersteigern, folglich steigt ihre eigene Chance.
Bei dem "Großen Antragsrecht" kommt die Gesamtheit der Gemeinschaft zur Versteigerung, also auch der Anteil, der Ihnen schon selbst gehört.
In der Regel wird immer das gesamte Objekt versteigert nach dem "Großen Antragsrecht".
Dabei muss man sich jedoch im Klaren sein das Bieter von Außen mit bieten und die Immobilie ersteigern.
Wichtig ist, dass bei Anordnung des Verfahrens durch die Antragstellung "Eines" der Eigentümer, auch der andere Eigentümer (zunächst Antragsgegner) dem Verfahren beitritt (Beide Eigentümer sind dann jeweils Antragsteller und gleichzeitig auch Antragsgegner), weil man dann in einem Versteigerungstermin gegebenenfalls die "einstweilige Einstellung" des Verfahrens bewilligen kann, wenn man nicht möchte, dass der Zuschlag an einen Dritten oder den anderen Miteigentümer fällt.
Kann dann eine Versteigerung erfolgreich durchgeführt werden und es bleibt ein teilbarer, geldwerter Erlös müssen sich die ehemaligen Miteigentümer über eine Auszahlung einigen und eine einheitliche Aufteilungserklärung abgeben.
Kommt es hierbei zu Unstimmigkeiten, also keine übereinstimmende Auszahlungserklärung, wird der Erlös hinterlegt für sämtliche, ehemaligen Eigentümer.
Nur bei einer einvernehmlichen Auszahlungserklärung wird entsprechend ausgezahlt. Andernfalls müßte auf Auszahlung geklagt werden....
Eine TV ist immer die schlechteste Lösung, wenn eine Lösung und Verwertung einer Immobilie erfolgen soll immer zunächst versuchen miteinander zu reden, eine Einigung suchen und finden, das ist hier immer die beste Lösung.....

Funnyland
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Re: Teilungszwangsversteigerung Aufbau ???

Beitragvon Funnyland » 04.05.2019, 18:42

Hallo und danke für die ausführliche Erklärung,

leider bin ich damit völlig überfordert oder habe es absolut nicht verstanden obwohl ich es schon 5 mal gelesen habe.

Der Sachverhalt ist ja der das es 4 Kinder zu je 1/4 die Eigentümer sind und beide Eltern Wohnrecht auf Lebzeit in diesem Haus haben.
3 der Kinder Interessieren die Schäden am Haus absolut nicht und Lassen in keinsterweise mit sich Reden selbst über den Anwalt nicht.
Der 4te würde sich gern um die Schäden kümmern kann es aber nicht alleine und auch nicht ohne Zustimmung der anderen 3 Schwestern somit ist der 4te gezwungen weil keine Chance zu Reden eine TV zu beantragen.

Wenn ich die Erklärung richtig verstanden habe kann das Haus samt Grundstück versteigert werden und der Erlös muss unter Einigung dann aufgeteilt werden - was aber nicht passieren wird da es Garantiert keine Einigung geben wird. Wie lange kann das Geld dann Festgehalten werden vom Gericht ?

Was passiert mit den Eltern bzw. mit dem Wohnrecht ? werden oder wird dieses ausbezahlt ?

Möchte noch erwähnen das ich weder Interesse an dem Erbe habe noch an dem Erlös noch am Haus das können von Herzen gerne die Eltern haben.

Addi
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Re: Teilungszwangsversteigerung Aufbau ???

Beitragvon Addi » 05.05.2019, 13:16

Wenn ich die Erklärung richtig verstanden habe kann das Haus samt Grundstück versteigert werden und der Erlös muss unter Einigung dann aufgeteilt werden - was aber nicht passieren wird da es Garantiert keine Einigung geben wird?
- Ja,das haben sie richtig verstanden. Und es wird eine Aufteilung und Einigung geben, weil der Anspruch auf den Erlös, die Gelegenheit „Geld“ zu bekommen immer schwerer wiegt als hierauf auf Jahre zu verzichten.....

Wie lange kann das Geld dann Festgehalten werden vom Gericht ?

- Im Grunde unbegrenzt, bis eine einvernehmliche Auszahlungerklärung abgegeben wird.

Was passiert mit den Eltern bzw. mit dem Wohnrecht ? werden oder wird dieses ausbezahlt ?

- Hier kommt es auf die Rangstelle im Grundbuch an. Belastet das Wohnrecht den Miteigentumsanteil der Erbengemeinschaft im Ganzen, bleibt dieses bestehen und muss vom Ersteher mit übernommen werden. Das könnte ein großes Hindernisdarstellen, weil ihre Eltern. Ermutlich nichts für das Wohnrecht zahlen müssen und ein Potentieller Ersteher weder einen Nutzen aus der Wohnung ziehen kann, noch diese anderweitig vermieten kann....


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