Als Teil einer Erbengemeinschaft habe ich als Antragsteller die TV beantragt.
Ein Miterbe und Antragsgegner hat bereits 2-malig eine einstweilige Einstellung von 6 Monaten beim Gericht erwirkt.Dieser Miterbe wurde seinerzeit vor ca.30!Jahren als der Erbfall eintrat,auch im Testament als Testamentvollstrecker genannt.DieTestamentvollstreckung ist inzwischen erloschen(war auf die Volljährigkeit der Miterben begrenzt).Der Vollstrecker ist aber auch 30 Jahre untätig geblieben und hat nichts unternommen.
Ein Antrag auf eine 3.te Aussetzung der TV wurde vom Gericht abgelehnt und das Verfahren läuft wieder.
Der Gutachter kommt am 22.11.zum Grundstück.
Besagter Miterbe hat jetzt den Anwalt gewechselt.
Dieser bietet uns übrigen Miterben einen absurden Teilungsvorschlag auf den ich jetzt nicht genau eingehen möchte.
Sollten wir Miterben diesen Vorschlag ablehnen,würde der besagte Miterbe und Antragsgegneger die Teilung des Erbes lt.Testament,gerichtlich durchsetzen.
Meine Frage ist nun folgende:
Kann der Antragsgegner durch eine Klageeinreichung zum jetztigen Zeitpunkt die TV noch verhindern?
Wie gesagt,die Testamentvollstreckung ist erloschen.Ein Testamentvolstreckerzeugnis hat dieser Mann nie beantragt.
Mit freundlichem Gruß
Andreas
TV blockieren
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV blockieren
.....
Ich denke nicht...
Das Erbe einer Erbengemeinschaft EG umfasst immer den gesamten Nachlass des Erblassers. Immobilien, also Grundbesitz ist immer nur ein Teil des Erbes über den die EG gemeinsam verfügen, sich auseinandersetzen kann.
Fraglich ist welche Bedingungen im Testament aufgeführt worden sind, unter deren Maßnahme die TV angeordnet worden ist. Wenn diese gänzlich erloschen ist und der TV-Vermerk im Grundbuch gelöscht wurde, hat diese Anordnung der TV keine Bedeutung mehr.
Demnach bleibt im Grunde ja nur noch die TV, wenn eine einvernehmliche Lösung untereinander nicht möglich ist.
Sobald das Gutachten erstellt, ein Verkehrswert ermittelt wurde, werden die Karten "neu" gemischt, weil dann eine rechnerische Wertgrundlage besteht, die wiederum Gegenstand eine eventuell noch zu erzielenden gütlichen Einigung ermöglicht.
Das ist zunächst abzuwarten, anschließend wird erneute Bewegung in die TV kommen.....
Ich denke nicht...
Das Erbe einer Erbengemeinschaft EG umfasst immer den gesamten Nachlass des Erblassers. Immobilien, also Grundbesitz ist immer nur ein Teil des Erbes über den die EG gemeinsam verfügen, sich auseinandersetzen kann.
Fraglich ist welche Bedingungen im Testament aufgeführt worden sind, unter deren Maßnahme die TV angeordnet worden ist. Wenn diese gänzlich erloschen ist und der TV-Vermerk im Grundbuch gelöscht wurde, hat diese Anordnung der TV keine Bedeutung mehr.
Demnach bleibt im Grunde ja nur noch die TV, wenn eine einvernehmliche Lösung untereinander nicht möglich ist.
Sobald das Gutachten erstellt, ein Verkehrswert ermittelt wurde, werden die Karten "neu" gemischt, weil dann eine rechnerische Wertgrundlage besteht, die wiederum Gegenstand eine eventuell noch zu erzielenden gütlichen Einigung ermöglicht.
Das ist zunächst abzuwarten, anschließend wird erneute Bewegung in die TV kommen.....
Re: TV blockieren
Die Testamentvollstreckung sollte gelten bis zur Volljährigkeit,so steht es im Testament.
Inzwischen sind die damaligen Minderjährigen z.T.selber schon Grosseltern einige direkte Erben sind sogar inzwischen verstorben .
Eine grundbuchliche Eintragung über Testamentvollstreckung gibt es nicht.
Der Miterbe und Testamentvollstrecker in spe hat ja fast 35 Jahre nichts unternommen.
Er hat die ganze Zeit das Haus für Umme bewohnt und sogar Mieteinnahmen erzielt.
L.G.
Andreas
Inzwischen sind die damaligen Minderjährigen z.T.selber schon Grosseltern einige direkte Erben sind sogar inzwischen verstorben .
Eine grundbuchliche Eintragung über Testamentvollstreckung gibt es nicht.
Der Miterbe und Testamentvollstrecker in spe hat ja fast 35 Jahre nichts unternommen.
Er hat die ganze Zeit das Haus für Umme bewohnt und sogar Mieteinnahmen erzielt.
L.G.
Andreas