Hallo alle miteinander!
Es geht um folgendes; ich habe eine Immobilie gefunden die mir zusagt und für die ich im Juni auch mitbieten wollen würde.
Gestern wurde die Anzeige auf dem Justizportal aktualisiert um folgenden Punkt: "Nach den derzeitigen gesetzlichen Versteigerungsbedingungen (Stand 22.05.2018) sind von einem Ersteher/Ersteherin Grundpfandrechte von ca. 190.000,00 € zuzüglich Nebenleistungen zu übernehmen. Verkehrswert 220.000,00 €"
Nach einigen Recherchen im Internet (unter anderem in diesem Forum) bin ich nun leider nicht wirklich viel schlauer als vorher.
Was ist den nun ausschlaggebend für das mindest Gebot bzw das geringste Gebot? Die im Grundbuch stehenden 190.000 € oder der Verkehrswert von 220.000 €? Und wie setzt sich das dann zusammen? Im Internet habe ich einige Rechenbeispiele gefunden, wo unteranderem von einem wirtschaftlichen Wert gesprochen wird.
Ein kleines Beispiel: Angenommen ich möchte für die Immobilie nicht mehr als 240.000 € ausgeben (20.000 € über dem Verkehrswert) dann darf ich bei der ZV höchstens 50.000 € bieten, ist das korrekt?
Aber das ist dann doch niemals so groß wie das "geringste Gebot" oder habe ich da einen Denkfehler?
Ich war jetzt noch nicht beim zuständigen Amtsgericht um Einblick ins Grundbuch zu bekommen oder das komplette Gutachten zu sichten. Könnte es aber sein das im Grundbuch noch weitere Gläubiger / Rechteinhaber sind, welche automatisch irgendwelches Geld von mir bekommen weil mir das Haus dann ggf. gehört?
Denn falls es so ist; wird ja erst bei der Verhandlung, vom Rechtspfleger aus dem Grundbuch vorgelesen und dann hat das ja im Regelfall keinen Sinn da mitzubieten weil es den Verkehrswert bei weitem übersteigt.
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu verwirrend...
ZV mit Grundpfandrechte zzgl Nebenkosten
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: ZV mit Grundpfandrechte zzgl Nebenkosten
....Maßgeblich ist immer das sogenannte „Geringste Gebot“ für die Abgabe wirksamer Gebote.
Dieses setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
Teil I: Dinglich eingetragene Rechte die bestehen bleiben und somit wertmäßig übernommen werden müssen, und
Teil II: der Bar zu zahlende Teil. Dieser setzt sich i.d.R. wie folgt zusammen.
A. Die Verfahrenskosten
B. Evtl. Grundbesitzabgaben und Hausgelder bei Wohnungseigentum
C. Dingliche Zinsen der eingetragenen und zu übernehmenden Grundpfandrechte mit ca. 15% p.a. bis
18% p.a., je nach dem was im GB eingetragen ist. Diese werden für ca. 2,5 Jahre rechnerisch mit ins
GG aufgenommen, das wären in ihrem Fall rechnerisch locker 72.500,-€.
Ihr Gebot müßte somit bei ca. 80.000,-€ bar liegen plus 190.000,-€ bestehen liebender Teil somit 270.000,-€ !
Einzelheiten zu diesem Fall speziell können Sie jedoch bei dem/der zuständigen Rechtspfleger/in des zuständigen Vollstreckungsgerichtes erfragen.
Der Blick ins Grundbuch bringt wenig, weil sie die Versteigerungsbedingungen für diesen Fall/Termin nicht kennen.....
Dieses setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
Teil I: Dinglich eingetragene Rechte die bestehen bleiben und somit wertmäßig übernommen werden müssen, und
Teil II: der Bar zu zahlende Teil. Dieser setzt sich i.d.R. wie folgt zusammen.
A. Die Verfahrenskosten
B. Evtl. Grundbesitzabgaben und Hausgelder bei Wohnungseigentum
C. Dingliche Zinsen der eingetragenen und zu übernehmenden Grundpfandrechte mit ca. 15% p.a. bis
18% p.a., je nach dem was im GB eingetragen ist. Diese werden für ca. 2,5 Jahre rechnerisch mit ins
GG aufgenommen, das wären in ihrem Fall rechnerisch locker 72.500,-€.
Ihr Gebot müßte somit bei ca. 80.000,-€ bar liegen plus 190.000,-€ bestehen liebender Teil somit 270.000,-€ !
Einzelheiten zu diesem Fall speziell können Sie jedoch bei dem/der zuständigen Rechtspfleger/in des zuständigen Vollstreckungsgerichtes erfragen.
Der Blick ins Grundbuch bringt wenig, weil sie die Versteigerungsbedingungen für diesen Fall/Termin nicht kennen.....