Hallo,
Habe über "immoscout24" ein Immobilien-Angebot bekommen. Es handelt sich um ein Reihenhaus in einer guten Lage. Der Immobilienmakler hat uns alles gezeigt und behauptet, dass es sich um ein einmaliges Angebot handelt. Die Schlagzeile war: "213.000,- EUR oder schlagen Sie einen Preis vor". Das Gebäude ist total herunterwirtschaftet, völlig kaputt. Kein Schwein hat das Haus gekauft, nun steht es in den Zwangsversteigerungsangeboten.
Nun zu meiner Frage:
Der Makler behauptet: soll ich das Gebäude an dem Zwangsversteigerungstermin erwerben, so muß ich die Maklergebühren trotzdem bezahlen.
Ist das so???[/b]
Danke jetzt schon!!!
Makler und Zwangsversteigerung
Moderator: Alfred_Hilbert
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Re: Makler und Zwangsversteigerung
Guten Morgen,
erster Tipp, rd. 130 € investieren und sich von einem Anwalt beraten lassen.
Entscheidend für einen Provisionsanspruch des Maklers ist der mit Ihnen geschlossene Maklervertrag, insofern ist eine Beurteilung hier nicht möglich.
Meines Wissens ist für die Zwangsversteigerung eine auf diesen Fall zugeschnittene Provisionsvereinbarung notwendig.
Ein Makler bekommt für den Nachweis der Gelegenheit eines Vertragsabschlusses und/oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses eine Provision sofern dies vereinbart wurde.
Es fehlt meiner Meinung nach an dem Vertragsabschluss, der ja in der ZV durch den Zuschlag ersetzt wird, bzw ist der Zuschlag in der Zwangsversteigerung nicht identisch mit dem vom Makler angebotenen Vertragsabschluss mit dem Eigentümer, sofern der Makler im Auftrag des Eigentümers tätig war.
Des Weiteren fehlt es wahrscheinlich an der wirtschaftlichen Identität des Maklerangebotes mit einem Zuschlag zu einem voraussichtlich deutlich geringeren Preises. Ebenso kann die Zeit, die zwischen dem Maklerangebot und dem Zuschlag verstreichen wird eine Rolle spielen.
Also Geld einstecken und einen Anwalt besuchen. Viel Erfolg!
erster Tipp, rd. 130 € investieren und sich von einem Anwalt beraten lassen.
Entscheidend für einen Provisionsanspruch des Maklers ist der mit Ihnen geschlossene Maklervertrag, insofern ist eine Beurteilung hier nicht möglich.
Meines Wissens ist für die Zwangsversteigerung eine auf diesen Fall zugeschnittene Provisionsvereinbarung notwendig.
Ein Makler bekommt für den Nachweis der Gelegenheit eines Vertragsabschlusses und/oder für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses eine Provision sofern dies vereinbart wurde.
Es fehlt meiner Meinung nach an dem Vertragsabschluss, der ja in der ZV durch den Zuschlag ersetzt wird, bzw ist der Zuschlag in der Zwangsversteigerung nicht identisch mit dem vom Makler angebotenen Vertragsabschluss mit dem Eigentümer, sofern der Makler im Auftrag des Eigentümers tätig war.
Des Weiteren fehlt es wahrscheinlich an der wirtschaftlichen Identität des Maklerangebotes mit einem Zuschlag zu einem voraussichtlich deutlich geringeren Preises. Ebenso kann die Zeit, die zwischen dem Maklerangebot und dem Zuschlag verstreichen wird eine Rolle spielen.
Also Geld einstecken und einen Anwalt besuchen. Viel Erfolg!