Hallo liebe Mitglieder,
Ich habe eine Immobilie ersteigert an der ich bereits 75% besitze.
Für den Eigenanteil habe ich mich für befriedigt erklärt.
Muss ich den Eigenbateil verzinsen
Zinsen für Eigenanteil
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zinsen für Eigenanteil
Dies kann man nicht kurz mit Ja oder nein beantworten....
Entscheidend ist die Höhe des „ bar zu zahlenden Teils“ des abgegebenen Meistgebotes. Dieses ist grundsätzlich mit 4% p.a. vom Tag des Zuschlags an bis einen Tag vor dem Verteilungstermin zu verzinsen, zu Gunsten der Gläubiger oder Berechtigten.
Die Verzinsung kann vermieden werden, wenn das bare Meistgebot unter Verzicht auf die Rücknahme bei einem Amtsgericht hinterlegt wird. §49 Abs.4 ZVG.
Von daher sollten Sie mit dem zuständigen Rechtspfleger an dem Vollstreckungsgericht Rücksprache halten, um sich genau zu erkundigen, wie Sie sich weiter verhalten sollen.
Automatisch erlischt die Verzinsungspflicht nicht.
Entscheidend ist die Höhe des „ bar zu zahlenden Teils“ des abgegebenen Meistgebotes. Dieses ist grundsätzlich mit 4% p.a. vom Tag des Zuschlags an bis einen Tag vor dem Verteilungstermin zu verzinsen, zu Gunsten der Gläubiger oder Berechtigten.
Die Verzinsung kann vermieden werden, wenn das bare Meistgebot unter Verzicht auf die Rücknahme bei einem Amtsgericht hinterlegt wird. §49 Abs.4 ZVG.
Von daher sollten Sie mit dem zuständigen Rechtspfleger an dem Vollstreckungsgericht Rücksprache halten, um sich genau zu erkundigen, wie Sie sich weiter verhalten sollen.
Automatisch erlischt die Verzinsungspflicht nicht.
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- Beiträge: 2
- Registriert: 29.03.2018, 22:21
Re: Zinsen für Eigenanteil
Hallo Addi, danke für deine Rückinfo.
ich wünsche schöne Osterfeiertage und ich werde deinem Rat folgen und mit dem Rechtspfleger Kontakt aufnehmen.
Gruß, Dieter !!
ich wünsche schöne Osterfeiertage und ich werde deinem Rat folgen und mit dem Rechtspfleger Kontakt aufnehmen.
Gruß, Dieter !!