Hallo,
ich habe eine generelle Frage zu Zwangsversteigerungen: Ist man bei einer Ersteigerung eines als "abbruchreifes Haus" beschriebenen Objekts zum Abbriss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verpflichtet oder ist ein Wohnen darin trotz des Zustands erlaubt?
Danke, katzo
Abbruchreifes Haus
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Abbruchreifes Haus
.......
Aus meiner Erfahrung wird niemand dazu genötigt ein "abbruchreifes Haus" auch tatsächlich abzureißen.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist diese Beschreibung jedoch wichtig, um zum einen den vermutlich geringen Verkehrswert zu begründen und um Bietinteressenten vor falschen Vorstellungen zu warnen...
In der Versteigerung gilt die Vorschrift des §56 ZVG, wonach eine Immobilie immer ohne Gewährleistungsansprüche auf Beschaffenheit und Bestand versteigert wird und ein Ersteher die ersteigerte Immobilie so übernimmt, wie er diese vorfindet, wenn er diese in Besitz nimmt.
Ausnahmen hinsichtlich der Bewohnbarkeit einer ersteigerten Immobilie könnte mE nur die Bauaufsichtsbehörde einer Kommune oder eines Kreises geben, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht......
Aus meiner Erfahrung wird niemand dazu genötigt ein "abbruchreifes Haus" auch tatsächlich abzureißen.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist diese Beschreibung jedoch wichtig, um zum einen den vermutlich geringen Verkehrswert zu begründen und um Bietinteressenten vor falschen Vorstellungen zu warnen...
In der Versteigerung gilt die Vorschrift des §56 ZVG, wonach eine Immobilie immer ohne Gewährleistungsansprüche auf Beschaffenheit und Bestand versteigert wird und ein Ersteher die ersteigerte Immobilie so übernimmt, wie er diese vorfindet, wenn er diese in Besitz nimmt.
Ausnahmen hinsichtlich der Bewohnbarkeit einer ersteigerten Immobilie könnte mE nur die Bauaufsichtsbehörde einer Kommune oder eines Kreises geben, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht......