Hallo zusammen,
mal angenommen, ich würde die Immobilie ersteigern, an der ich interessiert bin, habe ich in dem Fall anfallende Notarkosten oder läuft der Grundbucheintrag und alles was dazu gehört, über das Amtsgericht?
Vorab vielen Dank für die Antworten.
Zwangsversteigerung und Notar
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung und Notar
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Wo sollen für den Grundstückserwerb Notarkosten anfallen, wenn keiner beteiligt ist?
durch den Zuschlag erwirbt der Ersteher das Eigentum an der ersteigerten Immobilie, gem. § 90 ZVG.
Hierfür wird dem Ersteher eine Gebühr nach dem Meistgebot, zuzüglich dem Wert der bestehenbleibenden Rechte in Rechnung gestellt § 58 ZVG.
Notarkosten fallen lediglich für die Grundschuldbestellung der nachfolgenden Finanzierung an, soweit eine solche durch Fremdmittel erfolgt.
Wo sollen für den Grundstückserwerb Notarkosten anfallen, wenn keiner beteiligt ist?
durch den Zuschlag erwirbt der Ersteher das Eigentum an der ersteigerten Immobilie, gem. § 90 ZVG.
Hierfür wird dem Ersteher eine Gebühr nach dem Meistgebot, zuzüglich dem Wert der bestehenbleibenden Rechte in Rechnung gestellt § 58 ZVG.
Notarkosten fallen lediglich für die Grundschuldbestellung der nachfolgenden Finanzierung an, soweit eine solche durch Fremdmittel erfolgt.