moin,moin
unser Haus hat nun den 3. Versteigerungstermin hinter sich .Bank hat nach 6 monaten keinen Fortsetzungsantrag gestellt . Wie geht es weiter?
Was pa ssiert wenn die Bank Ihre Möglichkeit, dadurch das sie keinen Fortsetzungsantrag gestellt hat ??
3.Versteigerungstermin
Moderator: Alfred_Hilbert
- Rudolf_Roenisch
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Re: 3.Versteigerungstermin
Hallo Chrissi,
wurde denn im letzten Termin seitens der Bank die Einstellung gem. § 30 ZVG bewilligt? Oder das Verfahren mangels Abgabe von Geboten gem. § 77 Abs. 1 ZVG einstweilen eingestellt? Denn nur in diesen beiden Fällen gilt grundsätzlich die 6-Monats-Frist zur Stellung des Fortsetzungsantrags.
Wurde der Zuschlag dagegen gem. § 85a ZVG (5/10 Grenze) oder § 74a ZVG (7/10 Grenze) versagt, ist ein Antrag des Gläubigers nicht erforderlich.
Die 6-Monatsfrist für den Fortsetzungsantrag beginnt gem. § 31 Abs. 3 ZVG nicht, bevor das Gericht dem Gläubiger eine entsprechende Belehrung zugestellt hat. Bei uns gab es mal einen Fall, in dem das Gericht diese Belehrung vergessen und erst viel später nachgeholt hat. Dadurch lag die tatsächliche Frist dann weiter über 6 Monaten...
Versäumt der Gläubiger die Frist, ist das Verfahren aufzuheben, § 31 Abs. 1 S. 2 ZVG.
Ich hoffe, dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
wurde denn im letzten Termin seitens der Bank die Einstellung gem. § 30 ZVG bewilligt? Oder das Verfahren mangels Abgabe von Geboten gem. § 77 Abs. 1 ZVG einstweilen eingestellt? Denn nur in diesen beiden Fällen gilt grundsätzlich die 6-Monats-Frist zur Stellung des Fortsetzungsantrags.
Wurde der Zuschlag dagegen gem. § 85a ZVG (5/10 Grenze) oder § 74a ZVG (7/10 Grenze) versagt, ist ein Antrag des Gläubigers nicht erforderlich.
Die 6-Monatsfrist für den Fortsetzungsantrag beginnt gem. § 31 Abs. 3 ZVG nicht, bevor das Gericht dem Gläubiger eine entsprechende Belehrung zugestellt hat. Bei uns gab es mal einen Fall, in dem das Gericht diese Belehrung vergessen und erst viel später nachgeholt hat. Dadurch lag die tatsächliche Frist dann weiter über 6 Monaten...
Versäumt der Gläubiger die Frist, ist das Verfahren aufzuheben, § 31 Abs. 1 S. 2 ZVG.
Ich hoffe, dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
Rudolf Rönisch
Re: 3.Versteigerungstermin
Hallo Rudolf
die Belehrung hat statt gefunden wie wir heute erfahren haben und die Frist endet Ende Januar.Was passiert nachdem das Verfahren aufgehoben ist ?
Danke für die Antwort !
MfG Chrissi
die Belehrung hat statt gefunden wie wir heute erfahren haben und die Frist endet Ende Januar.Was passiert nachdem das Verfahren aufgehoben ist ?
Danke für die Antwort !
MfG Chrissi
- Rudolf_Roenisch
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Re: 3.Versteigerungstermin
Guten Morgen Chrissi,
falls die Bank den Fortsetzungsantrag nicht rechtzeitig stellt und neben ihr kein weiterer Gläubiger das Verfahren betreibt, wird dieses insgesamt aufgehoben. Gibt es einen zweiten Gläubiger, dann wird es nur bzgl. der säumigen Bank aufgehoben und läuft für den zweiten Gläubiger weiter.
Wie die Bank nach Aufhebung weiter vorgeht, lässt sich in der Regel schwer prognostizieren. So könnte sie sofort erneut einen Versteigerungsantrag stellen (dies wird sie wohl dann tun, wenn die Frist aus Versehen versäumt wurde und man sie nicht ganz bewusst hat verstreichen lassen). Da in diesem Fall in der Regel auf das alte Sachverständigengutachten zurückgegriffen werden kann, ist es gut möglich, dass schon bald ein weiterer Termin anberaumt wird.
Denkbar ist auch, dass die Bank sich nach Aufhebung zunächst auf einen freihändigen Verkauf konzentriert und einen Makler einschaltet. Für den Freihandverkauf ist eure Zustimmung erforderlich. Man würde in diesem Fall also relativ zeitnah auf euch zukommen müssen.
Letzte Alternative ist die, dass die Bank ganz einfach die Akte für einige Monate ruhen lässt und später nochmals in die Versteigerung geht. Auch das kommt vor. Wartet sie damit zu lang, muss im neuen Verfahren ggf. auch ein neues Gutachten eingeholt werden, sodass bis zum nächsten Termin noch viel Zeit vergeht...
Viele Grüße
falls die Bank den Fortsetzungsantrag nicht rechtzeitig stellt und neben ihr kein weiterer Gläubiger das Verfahren betreibt, wird dieses insgesamt aufgehoben. Gibt es einen zweiten Gläubiger, dann wird es nur bzgl. der säumigen Bank aufgehoben und läuft für den zweiten Gläubiger weiter.
Wie die Bank nach Aufhebung weiter vorgeht, lässt sich in der Regel schwer prognostizieren. So könnte sie sofort erneut einen Versteigerungsantrag stellen (dies wird sie wohl dann tun, wenn die Frist aus Versehen versäumt wurde und man sie nicht ganz bewusst hat verstreichen lassen). Da in diesem Fall in der Regel auf das alte Sachverständigengutachten zurückgegriffen werden kann, ist es gut möglich, dass schon bald ein weiterer Termin anberaumt wird.
Denkbar ist auch, dass die Bank sich nach Aufhebung zunächst auf einen freihändigen Verkauf konzentriert und einen Makler einschaltet. Für den Freihandverkauf ist eure Zustimmung erforderlich. Man würde in diesem Fall also relativ zeitnah auf euch zukommen müssen.
Letzte Alternative ist die, dass die Bank ganz einfach die Akte für einige Monate ruhen lässt und später nochmals in die Versteigerung geht. Auch das kommt vor. Wartet sie damit zu lang, muss im neuen Verfahren ggf. auch ein neues Gutachten eingeholt werden, sodass bis zum nächsten Termin noch viel Zeit vergeht...
Viele Grüße
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
Rudolf Rönisch