Guten Morgen Addi,
Ich danke für Deine prompte Antwort.
Unter normalen Menschen wäre dies natürlich kein Problem. Nur sind die Familienverhältnisse manchesmal ein wenig komplizierter.
Ich habe 7 Jahre lang meine Mutter betreut und meine Ausgaben von einer der renomiertesten Steuerberatungskanzleien in D IM AUFTRAG meiner Mutter, überprüfen lassen. Die Rechnung wurde auch von ihrem Konto abgebucht, eine solchermassen gut beleumdete Firma begeht keinen Parteienverrat.
Ergebnis 1 breiter DIN A 4 Ordner, alles nach den Regeln der DATEV kontrolliert und erfasst und auf den jeweiligen Konten eingebucht. Es ist eine Buchhaltung wie für eine aktive Firma - da ich Ärger ahnte.
Diese Unterlagen liegen der Gegenseite seit mehr als 5 Monaten vor. Bis heute wurde vom Anwalt der Gegenseite nicht eine einzige Rückfrage gestellt und natürlich auch keine Akteneinsicht genommen.
Seit Dez. 2015 kommen wir nicht weiter - trotz der Einschaltung von Rechtsanwälten.
Ich habe mich daher entschlossen den Anteil meines Bruders zu kaufen.
Ich habe der Gegenseite die Auswahl des Sachverständigen überlassen, sofern es sich um einen öffentlich vereidigten Sachverständigen der zuständigen IHK handelt.
Vor 2 Wochen waren wir soweit, der Sachverständigentermin sollte gemacht werden. Das Gutachten sollte die Grundlage für den von meiner Mutter verfügten Wertausgleich sein.
Hierüber war ich mich mit meinem Bruder einig.
Da wir uns einig waren, hatte ich um die Verschiebung - nicht Annullierung - eines vor langer Zeit anberaumten Gerichtstermins gebeten, da wir uns ja praktisch einig waren. Dies wurde abgelehnt und es wurden ein paar wirklich belanglose Fragen zu der Datev Buchhaltung gestellt.
Die Gegenseite hatte mehr als 5 Monate Zeit die Unterlagen zu prüfen, wurde nicht gemacht, daher war ich wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Ergebnis akzeptiert worden war. Daher meine sehr, sehr grosse Überraschung als wirklich dumme Fragen gestellt wurden.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass die Gegenseite will, aber auch gleichzeitig nicht will.
Ich habe die Befürchtung, dass die Meditation nicht erfolgreich verlaufen wird.
Daher bereite ich mich im Moment auf die TV vor und habe mir in dieser Woche eine Versteigerung angehört - um einmal ein Gefühl dafür zu bekommen, wie so etwas abläuft.
Ich gehe davon aus, dass ich das Haus der Gegenseite und mein Haus ersteigern kann - sofern es zu einer TV kommen sollte, die notwendige Kreditzusage habe ich erhalten.
Aber wie komme ich dann an den Anteil meines Bruders an den Pflegekosten für meine Mutter? Diese sind im Grundbuch auf der meinem Bruder zugedachten Immobilie eingetragen.
Diese müssen sinnvollerweise irgendwie vorher abgelöst werden, nur wie wenn die Gegenseite nicht wirklich will?
Hier mischen sich rechtliche mit persönlichen Problemen. Mit dem Kauf und der freie Wahl des Sachverständigen für die Gegenseite habe ich mich anständig verhalten. - Offensichtlich wird dies nicht anerkannt.
Gerne höre ich von Dir.
MfG diax
Ungeteilte Erbengemeinschaft Versteigerung, Hypothek
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Ungeteilte Erbengemeinschaft Versteigerung, Hypothek
Aber wie komme ich dann an den Anteil meines Bruders an den Pflegekosten für meine Mutter? Diese sind im Grundbuch auf der meinem Bruder zugedachten Immobilie eingetragen.
......wer ist denn als Gläubiger der Grundschuld eingetragen? Wenn es ihre Mutter ist, dann sind neue Gläubiger ja dann die Erben also sie und ihr Bruder.....das heißt: sie müssen sich mit diesem über den Zahlungsausgleich "einigen" .Ist dies nicht möglich ist gegebenenfalls der Ausgleichsanspruch einzuklagen. Eine Verteilung der bestehenbleibenden Grundschuld seitens des Vollstreckungsgerichts in der TV erfolgt nicht.
......wer ist denn als Gläubiger der Grundschuld eingetragen? Wenn es ihre Mutter ist, dann sind neue Gläubiger ja dann die Erben also sie und ihr Bruder.....das heißt: sie müssen sich mit diesem über den Zahlungsausgleich "einigen" .Ist dies nicht möglich ist gegebenenfalls der Ausgleichsanspruch einzuklagen. Eine Verteilung der bestehenbleibenden Grundschuld seitens des Vollstreckungsgerichts in der TV erfolgt nicht.
Re: Ungeteilte Erbengemeinschaft Versteigerung, Hypothek
Hallo Addi,
Vorab danke ich für Deine wie immer prompte Antwort.
Beantworte Deine Frage so schnell wie möglich.
Ich wünsche in angenehmes Wochenende.
Gruss diax
Vorab danke ich für Deine wie immer prompte Antwort.
Beantworte Deine Frage so schnell wie möglich.
Ich wünsche in angenehmes Wochenende.
Gruss diax
Re: Ungeteilte Erbengemeinschaft Versteigerung, Hypothek
Guten Tag Addi,
so, ich habe die Unterlagen heraus gesucht. Im Notarvertrag für die Besicherung der Darlehn der Sparkasse steht:
Quote
Verhandelt....erschien heute
Erstens
(Sohn A) handelnd nicht für sich selbst, sondern aufgrund notarieller Vollmacht des amtierenden Notars vom xxxx xxx für
(meine Mutter)
- als Darlehnsnehmerin und Sicherungsgeberin -
Zweitens
(Sohn A) handelnd für sich selbst - als Darlehnsnehmer -
So ist es vermerkt. Auf den Darlehnsunterlagen ist sowohl meine Mutter als auch ich aufgeführt.
Ich habe damals auf Grund einer notariellen Generalvollmacht für meine Mutter gehandelt.
Ich hoffe, diese Info hilft Dir weiter.
Bis die Tage.
Mit freundlichen Grüssen
diax
so, ich habe die Unterlagen heraus gesucht. Im Notarvertrag für die Besicherung der Darlehn der Sparkasse steht:
Quote
Verhandelt....erschien heute
Erstens
(Sohn A) handelnd nicht für sich selbst, sondern aufgrund notarieller Vollmacht des amtierenden Notars vom xxxx xxx für
(meine Mutter)
- als Darlehnsnehmerin und Sicherungsgeberin -
Zweitens
(Sohn A) handelnd für sich selbst - als Darlehnsnehmer -
So ist es vermerkt. Auf den Darlehnsunterlagen ist sowohl meine Mutter als auch ich aufgeführt.
Ich habe damals auf Grund einer notariellen Generalvollmacht für meine Mutter gehandelt.
Ich hoffe, diese Info hilft Dir weiter.
Bis die Tage.
Mit freundlichen Grüssen
diax
Re: Ungeteilte Erbengemeinschaft Versteigerung, Hypothek
.....
Also ich verstehe es so.....
Gläubigerin der Grundschuld ist die Sparkasse, Darlehensnehmer ihre verstorbene Mutter und sie selbst.
Im Falle der TV würde die Sparkasse auf die Geltendmachung von Zinsen dann verzichten, wenn diese laufend gezahlt sind....
Die Grundschuld würde bestehen bleiben in Anrechnung auf das Meistgebot und vom Ersteher natürlich als bestehende Zahlungsverpflichtung erfüllt werden.....
Also ich verstehe es so.....
Gläubigerin der Grundschuld ist die Sparkasse, Darlehensnehmer ihre verstorbene Mutter und sie selbst.
Im Falle der TV würde die Sparkasse auf die Geltendmachung von Zinsen dann verzichten, wenn diese laufend gezahlt sind....
Die Grundschuld würde bestehen bleiben in Anrechnung auf das Meistgebot und vom Ersteher natürlich als bestehende Zahlungsverpflichtung erfüllt werden.....