Hallo hier ins Forum.
Ich habe eine kurze Frage bitte.
Wie verhalte ich mich, wenn der Mieter einer erworbenen Eigentumswohnung nach Zuschlagsbeschluss und Mitteilung der neuen Verhältnisse den Mietzins weiter an den Zwangsverwalter überweist und dieser bei Nachfrage verlauten ließ, dass geleiste Zahlungen evtl. für rückständige Mietzahlungen aus der Zeit vor Erwerb genutzt werden?
Vielen Dank schon mal für die konstruktiven Meinungen.
Mietzahlung nach Zuschlagsbeschluss
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Mietzahlung nach Zuschlagsbeschluss
auch nach rechtskräftigem Zuschlag in der Zwangsversteigerung endet die Zwangsverwaltung erst, wenn diese durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts aufgehoben wird. Solange besteht die Beschlagnahmewirkung der Mieten in der Zwangsverwaltung fort und der Mieter zahlt zu Recht an den Zwangsverwalter. Allerdings muss der Zwangsverwalter die Einnahmen und Ausgaben ab dem Zuschlag gegenüber dem Erstehr gesondert abrechnen. Er darf also nicht die Mieteinnahmen ab Zuschlag in die Zwangsveraltungsabrechnung ( betreffend den Alteigentümer) einfließen lassen und sie auf rückständige Mieten aus der Zeit vor dem Zuschlag verrechnen.
Übrigens: der Zwangsverwalter wird vom Rechtspfleger überwacht. Ich würde mal mit der Aussage des Zwangsverwalters beim Rechtspleger vorstellig werden.
Übrigens: der Zwangsverwalter wird vom Rechtspfleger überwacht. Ich würde mal mit der Aussage des Zwangsverwalters beim Rechtspleger vorstellig werden.
Re: Mietzahlung nach Zuschlagsbeschluss
Herzlichen Dank für die Meinung.
LG
LG