benötige Basic - Crashkurs in Sachen ZV
Moderator: Alfred_Hilbert
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- Registriert: 04.01.2017, 14:41
Re: benötige Basic - Crashkurs in Sachen ZV
jo, wie bereits befürchtet ist das gute Stück für 15% übern VW weggegangen...weit über meine vor Risiko-rsp. Sicherheitsabschlägen definierte Schmerzgrenze...für Hamburger Lage nicht ganz überraschend, der Kurs.
Da ich hier immer so schnell, nett + kompetent beraten worden bin, möchte ich zumindest ein wenig etwas zurückgeben in Form eines kleinen Wissenfactes :
Bezogen auf diese Vs hat die Schuldnerin noch kurzfristig einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt, ergo hat nunmehr 2 Wochen Zeit das Geld "an Laden" zu bringen. Deshalb ist heute auch kein Zuschlag erteilt worden, sondern der Zuschlagsverkündungstermin ist auf in 2 Wochen terminiert worden. D.h. sofern das Geld bis dahin da ist, ist es auch hier für den Meistbietenden "nixiko"
Ganz lieben Dank nochmal für alles...wenn ich nochmals vor der Planung ZV bin, werde ich mich sicher wieder hier im Forum tummeln.
Lg, Mucki P.
Re: benötige Basic - Crashkurs in Sachen ZV
....ok,
Vollstreckungsschutzanträge kommen leider immer kurzfristig ohne Vorankündigung meist im Versteigerungstermin. Wenn dann trotzdem ein Meistgebot abgegeben wird, sollte kurzfristig ein Verkündungstermin anberaumt werden, damit nicht ausserhalb des Verfahrens "Verhandlungen" gleich welcher Art laufen, die einen Zuschlag verhindern. Also dem Schuldner/Eigentümer so wenig Zeit wie möglich lassen um irgendeine Torpedierung des Meistgebotes zu verhindern. Selbst wenn diese das Geld einschließlich der Kosten auftreiben sollte, wäre mE. der Zuschlag an den Meistbietenden zu erteilen.
Der Meistbietende hätte ebenfalls beantragen können den Zuschlag sofort erteilt zu bekommen und nicht erst in 2 Wochen! Selbst der Gesetzgeber spricht allenfalls von einer Verlegung von max. 1 Woche.....Von daher aus meiner Sicht ein schlechtes Timing des Gerichts.....
Vollstreckungsschutzanträge kommen leider immer kurzfristig ohne Vorankündigung meist im Versteigerungstermin. Wenn dann trotzdem ein Meistgebot abgegeben wird, sollte kurzfristig ein Verkündungstermin anberaumt werden, damit nicht ausserhalb des Verfahrens "Verhandlungen" gleich welcher Art laufen, die einen Zuschlag verhindern. Also dem Schuldner/Eigentümer so wenig Zeit wie möglich lassen um irgendeine Torpedierung des Meistgebotes zu verhindern. Selbst wenn diese das Geld einschließlich der Kosten auftreiben sollte, wäre mE. der Zuschlag an den Meistbietenden zu erteilen.
Der Meistbietende hätte ebenfalls beantragen können den Zuschlag sofort erteilt zu bekommen und nicht erst in 2 Wochen! Selbst der Gesetzgeber spricht allenfalls von einer Verlegung von max. 1 Woche.....Von daher aus meiner Sicht ein schlechtes Timing des Gerichts.....