Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV

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Moderator: Alfred_Hilbert

keek
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Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV

Beitragvon keek » 24.12.2016, 23:39

Hallo zusammen und frohe Weihnachten :-)

Ich habe eine Frage, vielleicht können mir hier einige Nutzer helfen :)

Kurz zur Situation:
Ich habe kürzlich ein Haus ersteigert.
Dann habe ich kurz nach dem Versteigerungstermin einen Hinterlegungsantrag gestellt und den entsprechenden Betrag (Teilbetrag des Kaufpreises) bei der Hinterlegungsstelle vorab hinterlegt, um Zinsen zu sparen.
Die restliche Summe habe ich 1 Woche vor dem Verteilungstermin (der war am 20.12.2016) überwiesen.
Grundsteuer habe ich auch fristgerecht gezahlt.
Jetzt kommt heute ein Schreiben von der Hinterlegungsstelle bei mir an, auf dem steht, dass die Hinterlegungsstelle die vorab hinterlegte Summe an mich zurückzahlen soll!?

Zitat: "Sehr geehrter Empfänger dieses Schreibens! Die Oberjustizkasse in Hamm ist angewiesen worden aus der Masse xxxxx€ Kapital an Sie auszuzahlen. Der Betrag wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen"

xxxxx€ ist genau der Betrag, den ich mit dem Hinterlegungsantrag vorab hinterlegt hatte.

Was hat das zu bedeuten?
Ich dachte der Kaufpreis (also meine vorab hinterlegte Summe und der Restbetrag) wird vom Gericht nach dem Verteilungstermin an die entsprechenden Empfänger (Gläubigerbank/vorheriger Eigentümer etc..) verteilt. Aber scheinbar bekomme ich jetzt das Geld zurück?!
Liegt hier vielleicht ein Irrtum vor?
Ist die Versteigerung irgendwie doch noch im nachinein "abgebrochen" worden? (Ich habe nichts entsprechendes gehört)
Habe ich vielleicht irgendwas wichtiges vergessen?

Vielleicht kann ja jemand helfen, beim Gericht werde ich wohl bis zum 02.01. nichts erfahren und bin jetzt tierisch nervös, dass da irgendwas schief gelaufen ist.

Vielen Dank!

Addi
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Re: Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV

Beitragvon Addi » 25.12.2016, 09:54

....
Guten Morgen und ebenfalls frohe Weihnachten......

So, wie sie es darstellen scheint tatsächlich etwas schiefgelaufen zu sein......
Ich denke da wo sie die Hinterlegung des Meistgebotes vorgenommen haben und diese auch bei Gericht "angenommen" worden ist, haben sie alles richtig gemacht. Das Vollstreckungsgericht bekommt von der Hinterlegung Nachricht und schreibt den Ersteher dann erneUt an, wenn nur noch ein Restbetrag an Teilungsmasse zu zahlen ist.
Ich denke so ist es auch erfolgt, da sie von einem Restbetrag sprechen.....
Also müsste die Teilungsmasse komplett zum VerteiluNgstermin vorhanden gewesen zu sein, um diese zu verteilen......
Wenn nunmehr die OJK Hamm ( neu: Zentrale Zahlstelle Justiz) ihnen mitteilt, dass der Geldbetrag wieder zurücküberwiesen wird, dann muß dort irgendetwas verkehrt gelaufen sein.
Dies kann per Ferndiagnose nicht von hier aus beantwortet werden.
Folgende Schritte sind zu unternehmen:
Entweder direkt bei dem Vollstreckungsgericht vorbeifahren um eine Sachaufklärung zu bekommen oder den zuständigen Rechtspfleger telefonisch befragen.
Alternativ in Hamm anrufen unter Angabe des Hinterlegungsaktenzeichens des Amtsgerichts und oder auch bei der Hinterlegungsstelle nachfragen.....
Irgendjemand sollte am 27.12.16 da sein um ihnen Auskunft zu geben....
Kopf hoch , das wird schon klappen, der Zuschlagsbeschluss weist sie ja als neuen Eigentümer aus.....

keek
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Re: Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV

Beitragvon keek » 25.12.2016, 11:12

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Vielleicht nochmal etwas detaillierter, hier mit ausgedachten Musterwerten:

Höchstgebot incl. Verzinsung 4% bis zum Verteilungstermin: 100.000€
Vorab Hinterlegung mit Hinterlegungsantrag: 40.000€
Den Restbetrag 60.000€ habe ich 1 Woche vor Verteilungstermin direkt auf das Konto überwiesen, das im Zuschlagsbeschluss angegeben war (also ohne Hinterlegungsantrag).

"Das Vollstreckungsgericht bekommt von der Hinterlegung Nachricht"
-> Ja und danach habe ich eine Quittung über die Einzahlung der 40.000€ bekommen. Die Quittung war von der Rechtspflegerin und von der Hinterlegungsstelle unterschrieben.

"und schreibt den Ersteher dann erneUt an, wenn nur noch ein Restbetrag an Teilungsmasse zu zahlen ist."
-> Das ist nicht passiert. Habe nur die Quittung für die Hinterlegung von 40.000€ bekommen, nichts weiter. Nach telefonischer Rückfrage sagte mir die Rechtspflegerin, dass ich den Restbetrag (60.000€) einfach auf das im Zuschlagsbeschluss angegebene Konto überweisen soll, das habe ich dann auch getan.

"Also müsste die Teilungsmasse komplett zum VerteiluNgstermin vorhanden gewesen zu sein, um diese zu verteilen......"
-> Das hoffe ich, sollte aber der Fall sein.

"Wenn nunmehr die OJK Hamm ( neu: Zentrale Zahlstelle Justiz) ihnen mitteilt, dass der Geldbetrag wieder zurücküberwiesen wird, dann muß dort irgendetwas verkehrt gelaufen sein."
-> Ich bekomme laut Schreiben nur die 40.000€ wieder zurück.

Vielleicht ist es ja so wie bei Monopoly:
"Justizirrtum zu deinen Gunsten. Ziehe 40.000€ ein" :) :) :)

Vielen Dank für die TOP Unterstützung!

keek
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Re: Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV

Beitragvon keek » 27.12.2016, 09:00

Kleines Update:

Es handelte sich tatsächlich um ein Justiz-Irrtum.
Bekomme nur die Zinsen zurück, die ich zu viel bezahlt hatte, nicht den kompletten Hinterlegungsbetrag.

Vielen Dank Addi!

Addi
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Re: Schreiben HS13 - Rückzahlung Hinterlegung bei ZV

Beitragvon Addi » 27.12.2016, 09:53

...
Puh, gerne...dafür bin ich hier im Team...

aber es hätte mich auch schwer gewundert, wenn da diese "dicke Panne" geschehen wäre....

liebe Grüße und viel Freude am neu erworbenen Haus....


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