Haus zur ZV - als Stiefsohn kaufen?

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Moderator: Alfred_Hilbert

Charles Vane
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Haus zur ZV - als Stiefsohn kaufen?

Beitragvon Charles Vane » 16.02.2016, 17:25

Hallo,

wollte mal nachfragen wegen einer ZV eines Hauses von meinem Stiefvater.

Das Haus: ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, 3 vermietet und in der 4 Wohnung lebt noch die die Exfrau (vom Stiefvater)

Situation:
Mein Stiefvater hat ein Haus damals mit seiner Exfrau gekauft und dafür ein Kredit aufgenommen.
Heute ist er mit meiner Mutter verheiratet.
Die Exfrau lebt immer noch im gemeinsamen Haus das jetz zur Zwangsversteigerung kommt.
Dabi gab es ein gutes Kaufangebot von einem Interessenten, was leider nicht zustande kam da die Exfrau nicht mitspielte. ( bei diesem Angebot wär der Kredit beglichen worden und beide Parteien hätten noch Gewinn machen können, doch die Exfrau verlangte dan die gesamt Gewinnsumme was logischerweise von meinem Stiefvater abgelehnt worden is.)


Jetzt kommt eben die ZV bei der beide Parteien mit Schulden rausgehen werden.

Frage:
1.Darf ich als Stiefsohn das Haus bei der ZV kaufen? Bzw. habe ich als Familienangehöriger ein bestimmtes Vorkaufsrechts?

2.Sollte ich das Haus ersteigern, wie kann ich die Exfrau aus dem Haus bekommen? Es besteht ja kein Mietvertrag da sie ebenfalls im Grundbuch steht. (es ist bekannt das die Exfrau während der Scheidung keine einzige Rate an die Bank gezahlt hat, was blüht ihr noch ?)

3.Darf man bei der ZV das Haus auf Kredit kaufen, was natürlich durch eine Bank abgeklärt werden muss ?


Diese Idee hatte ich selbst da es mir einfach zu wieder ist das die EXFRAU meines Stiefvater ihn und sich selbst mit Schulden rausgehen lassen will und das aus purer Sturheit/Dummheit sie ist einfach Schadenfroh.....

Außerdem ist das Haus selbsttragend durch die Vermietungen und stellt kein hohen Aufwand da.


Ich entschuldige mich für meine schlechten Deutschkenntnisse.



Mfg
Vane

Addi
Beiträge: 1173
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Haus zur ZV - als Stiefsohn kaufen?

Beitragvon Addi » 16.02.2016, 18:02

hallo Charles, zu Ihren Fragen:
1.Darf ich als Stiefsohn das Haus bei der ZV kaufen? Bzw. habe ich als Familienangehöriger ein bestimmtes Vorkaufsrechts?

Also in einer Versteigerung wird das Eigentum an einer Immobilie durch "Zuschlag" übertragen, ein Kauf findet nicht statt. Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtlicher Hoheitsakt an dem jede natürliche Person teilnehmen und mitbieten darf, soweit die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht würde nur dann bestehen, wenn es dinglich im Grundbuch abgesichert ist.


2.Sollte ich das Haus ersteigern, wie kann ich die Exfrau aus dem Haus bekommen? Es besteht ja kein Mietvertrag da sie ebenfalls im Grundbuch steht. (es ist bekannt das die Exfrau während der Scheidung keine einzige Rate an die Bank gezahlt hat, was blüht ihr noch ?)

Alte Eigentümer nebst mitwohnende Familienangehörige haben nach Absprache mit dem Ersteher die Immobilie zu räumen. Ab Zuschlag ist der Ersteher berechtigt einen angemessenen Mietzins zu fordern ( die Mietzinshöhe ergibt sich meist aus der Ertragswertberechnung im Verkehrswertgutachten)
Sollte eine gütliche Einigung scheitern, die Alteigentümer nicht ausziehen wollen, so kann der Zuscghlagsbeschluss mit einer sogenannten "Vollstreckungsklausel" versehen werden, welcher dann als "Räumungstitel" genutzt werden kann.

3.Darf man bei der ZV das Haus auf Kredit kaufen, was natürlich durch eine Bank abgeklärt werden muss ?

Selbstverständlich. Meistgebote einer Zwangsversteigerung von Immobilien liegen ja meist im sechsstelligen Bereich. Dieser Betrag kann wie auch bei jedem rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundbesitz ganz normal durch ein Bankendarlehen finanziert werden. Ab Zuschlagserteilung hat man bis zum Verteilungstermin Zeit, die Finanzierung und Zahlung des Meistgebotes an das Gericht sicher zu stellen. Ein Verteilungstermin liegt so ca. 6-8 wochen nach Zuschlagserteilung, soweit keine sofortige Beschwerde gegen den Zuschlag erhoben wird.


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