in einem Gutachten zum Verkehrswert einer Eigentumswohnung (Auftraggeber: Amtsgericht) bin ich auf folgenden Text gestoßen, der mich skeptisch stimmt:
Könnten mir als "Ersteigerer" Probleme durch die Eigentumsübertragungsvormerkungen entstehen? Wenn ja, welche? Gibt es Prüfschritte (z.B. bestimmte Nachfragen beim Amtsgericht), die Sie mir empfehlen können?In Abt. II bestehen folgende Eintragungen:
Lfd. Nr. 6: Eigentumsübertragungsvormerkungen für XXX zu je 1/2 Anteil. Bezug: Bewilligung vom 27.10.2013 (UR.-Nr. 392/2013, Notar XXX, Ort XXX). Eingetragen am 29. November 2013.
Lfd. Nr. 7: Die Zwangsversteigerung ist angeordnet, 082 K 058/14. Eingetragen am 23. Juli 2014.
Vorgenannte Rechte in Abt. II werden als wertneutral angesehen und bleiben in der weiteren Bewertung unberücksichtigt.
Vielen Dank,
Tobias