Gutachten vom Gericht

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Moderator: Alfred_Hilbert

Gast 99
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Gutachten vom Gericht

Beitragvon Gast 99 » 16.07.2015, 13:15

Wie lange ist ein Gutachten gültig. Das Gutachten wurde im vergangenen Jahr erstellt und es steht demnächst die Versteigerung an.

Wie ist es mit den Schulden die noch im Grundbuch stehen. Es betreibt jemand an zweiter Stelle die Versteigerung.
Im Grundbuch steht folgendes:
Gläubiger 1 10.000 Euro
Gläubiger 2 60.000 Euro
Gläubiger 3 60.000 Euro
Gläubiger 4 10.000 Euro

Gläubiger 2 betreibt die Versteigerung. Laut Gutachten hat das Haus einen Wert von 30.000 Euro. Geht es für diese Summe weg fällt Gläubiger 1 weg, da seine Schulden bezahlt sind. Gläubiger 3 und 4 fallen automatisch weg - nehme ich an. Was ist mit Gläubiger 2. Erhält der die Differenz zwischen dem Erlös und dem Gläubiger 1 und hat er dann noch einen Anspruch vom Erwerber über die restliche Summe?

Vorab danke für Antworten

Addi
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Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Gutachten vom Gericht

Beitragvon Addi » 16.07.2015, 21:08

.....
Ein einmal rechtskräftig festgesetzter Verkehrwert bleibt das ganze Verfahren gültig, ob es nun 2 oder 5 Jahre dauert.
Was soll eine ständige Abänderung aucg bringen?

Bietinteressenten bieten i.d.R. Ohnehin nur max 50 bis 70 % ob der Wert nun 30.000,-€ oder 35.000,-€ beträgt!

Hinsichtlich der Eintragungen i m Grunbuch verhält es sich so:
Die Eintragungen die dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehen bleiben bestehen und sind mit zu übernehmen.
Alles andere ist für einen Bieter uninteressant, weil auf diese Gläubiger das Meistgebot verteilt wird.
Für sie ist nur wichtig was Sie zu zahlen haben, nämlich das bare Meistgebot zzgl. 4% Zinsen ab Zu schlag bis zum Verteilungstermin, sowie eventuell zu übernehmende Rechte wie hier das Recht III Nr. 1.


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