Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

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Moderator: Alfred_Hilbert

Stabilo
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Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

Beitragvon Stabilo » 01.04.2015, 17:07

Hallo, bin neu, erstmal super Seite, schön das man nicht allein ist. Nun zu meiner Frage die evtl. etwas am Thema vorbei geht. Bin Eigentümer zu 3/4 eines Miethauses mit eigengenutzter Whg die der Eigentümer zu 1/4 zur Zeit bewohnt. Da ich die Immobilie verkaufen möchte aber der 1/4 Eigentümer nicht zustimmt und auch das Geld nicht hat mich auszuzahlen, läuft alles auf eine ZV hinaus. Leider zahlt der Miteigentümer keinerlei Kosten ( Miete die das 1/ 4 überschreiten ) und auch keine Umlagen. Pfänden nicht möglich da sein Einkommen unter der Grenze liegt. Weiss jemand ob ich das 1/ 4 vor einer ZV pfänden kann und wenn ja wie hoch müssten die Mietrückstände sein ?
Würde ich evtl. einen Käufer finden der bereit wäre mein 3/4 Anteil zu kaufen ? Keine Teilungserklärung vorhanden und auch lt. Bauamt nicht möglich.
Würde mich freuen wenn jemand ein paar Ratschläge hat.
Danke

Addi
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Re: Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

Beitragvon Addi » 01.04.2015, 20:17

Nun, vermutlich sind Sie Miteigentümer zu 3/4 Anteil an einer Bruchteilsgemeinschaft. Diese kann über $ 180 ff. ZVG durch einen Antrag auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung auseinandergesetzt werden. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Pfändung des Miteigentumsanteils oder des Auseinandersetzungsanspruches. Zu unterscheiden ist das "kleine Antragsrecht", wobei Sie nur den Antrag auf Versteigerung hinsichtlich des 1/4 Miteigentumsanteils des anderen Miteigentümers beantragen. Dies macht dann Sinn, wenn Sie Ihren eigenen 3/4 Miteigentumsanteil behalten wollen und zusätzlich den 1/4 Anteil des Miteigentümers selbst ersteigern wollen. Aussenstehende Dritte haben da wenig Interesse dran. Da diese ja nur zu 1/4 neue Miteigentümer werden könnten.
Davon zu unterscheiden ist das " große Antragsrecht", bei dem Sie den Antrag stellen die gesamte Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung auseinanderzusetzen, einschließlich Ihres eigenen Anteils. Das würde dann Sinn machen, wenn Sie wünschen, dass ein Dritter die gesamte Immobilie ersteigert. Mit vorzulegenden Verfahrenskosten von ca. 4 -5.000,-€ ist zur rechnen, die Sie im Falle der Versteigerung vorab wieder aus der Teilungsmasse zugeteilt bekommen.....
Viel Erfolg

Stabilo
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Re: Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

Beitragvon Stabilo » 02.04.2015, 16:54

Vielen Dank, wieder was dazu gelernt. Mal sehen was sich machen läßt, werde den Ausgang dann einstellen , evtl. hat jemand das gleiche Problem.
Zuletzt geändert von Stabilo am 02.04.2015, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.

Stabilo
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Re: Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

Beitragvon Stabilo » 02.04.2015, 17:11

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Da wirft sich aber noch eine Frage auf : Stimmt es das die bestehende Grundschuld in voller Höhe
in diese Forderungsversteigerung einfließt ? Grundschuld 200.000 eingetragen. Das würde ja dann heißen das der 1/4 Anteil mit über 200.000 Euro als Gebot starten würde ? Oder ist das so zu verstehen das nur der 1/4 Anteil der Grundschuld angesetzt wird ?

Danke

Addi
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Re: Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

Beitragvon Addi » 02.04.2015, 18:05

.....
Bei der Aufstellung des "Geringsten Gebotes" in der Teilungsversteigerung ist § 182 ZVG zu beachten.

dazu heißt es :§ 182 ZVG

(1) Bei der Feststellung des geringsten Gebots sind die den Anteil des Antragstellers belastenden oder mitbelastenden Rechte an dem Grundstück sowie alle Rechte zu berücksichtigen, die einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen.

(2) Ist hiernach bei einem Anteil ein größerer Betrag zu berücksichtigen als bei einem anderen Anteil, so erhöht sich das geringste Gebot um den zur Ausgleichung unter den Miteigentümern erforderlichen Betrag.

....es wäre somit ein Ausgleichsbetrag zu ermitteln zu berechnen, um die unterschiedlichen Belastung "auszugleichen".
Eine relativ schwierige und komplizierte Handhabung, die jedoch zu einem gerechten Ergebnis und Ausgleich führt.
Sollten Sie von Ihrem "kleinen Antragsrecht" Gebrauch machen und nur den 1/4 Anteil in die Versteigerung einbringen, so wird die Belastung auch nur insoweit berücksichtigt.

Stabilo
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Re: Teilungsversteigerung oder evtl. Pfändung des Anteils

Beitragvon Stabilo » 02.04.2015, 18:11

Ok, Danke ..... mir qualmt der Kopf , alles sehr schwierig, muss ich mir gut überlegen was zu tun ist.

Schöne Ostertage.


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