eingetragene Grundschuld, Kosten, Räumung

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Moderator: Alfred_Hilbert

ra-richter
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eingetragene Grundschuld, Kosten, Räumung

Beitragvon ra-richter » 06.09.2013, 11:59

Hallo!

Wenn im Grundbuch eine vorrangige Grundschuld ohne Brief eingetragen ist, wie erfährt man denn, wie viel *tatsächlich* noch durch den Ersteigerer zu bezahlen wäre, also wie es mit der Tilgung aussieht? Steht dies in dem Gutachten drin oder hat man Auskunftsansprüche gegen Wenauchimmer? Kann man das auch vor der Einleitung der ZwV in Erfahrung bringen…?

Sind auch hohe Zinsen (18%) vorrangiger Eintragungen durch den Ersteigerer zu bedienen?

Kostet die ZwV den Schuldner auch etwas (was?) oder trägt die Kosten sämtlich der Betreibende (um sie sich aus dem Erlös wieder zu holen)?

Was passiert mit der Wohnungseinrichtung bei der Zwangsräumung des ehemaligen Eigentümers nach Ersteigerung? Kann man die einfach entsorgen oder muss man sie verwahren etc, wie bei einer normalen Zwangsräumung?

Vielen Dank für jeden Hinweis!!!

grandiso
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Re: eingetragene Grundschuld, Kosten, Räumung

Beitragvon grandiso » 23.03.2014, 16:54

Hallo,
warum sollte man eine Räumung verhindern. Allein wegen den Kosten?
Hier gibt es ja das "Berliner Modell" der Räumung, oder?

Ich meine, wenn der AE partout nicht raus will, bleibt einem
ja nichts anderes übrig.

mfg

grandiso
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2014, 14:31

Re: eingetragene Grundschuld, Kosten, Räumung

Beitragvon grandiso » 27.03.2014, 14:26

Laut dieser Quelle
http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/D ... eckung.pdf
kann man räumen, wenn der Vollstreckungsantrag nunmehr ganz allgemein darauf beschränkt wird, dass lediglich der
Schuldner aus dem Besitz der Wohnung gesetzt wird.

Klar bestehen auch Risiken: leichtfertiger Umgang mit der Habe, Vandalismus vor der Räumung, usw.

MFG
grandi

grandiso
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2014, 14:31

Re: eingetragene Grundschuld, Kosten, Räumung

Beitragvon grandiso » 06.04.2014, 14:28

Die Zwangsräumung des Alteigentümers können Sie selbstverständlich auf der Grundlage des Zuschlagsbeschlusses mit Vollstreckungsklausel beantragen. Mit Berliner Model hat dies jedoch nichts zu tun.

Die Risiken bleiben.Insbesondere kann sich die Räumung durch Rechtsmittel des Schuldners erheblich verzögern. Das alles kostet Geld und Nerven. Deswegen bevorzuge ich es, eine Zwangräumung zu vermeiden, indem man mit dem Alteigentümer ordentlich umgeht und ggf. mit etwas Geld motiviert.

Hallo,
das mit den Risiken leuchtet mir ein.
Allerdings habe ich schon mehrfach den Versuch unternommen mit den AE
zu sprechen. Die Haustür wird einfach nicht geöffnet, auch kein Rückruf;
alles zwecklos. Vor dem Haus zu stehen und lauthals um Vernunft bitten
bringt ja auch nicht viel.

Behutsames Vorgehen ist sicherlich angebracht. Habe aber jetzt keine Handlungsalternativen.

MFG


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