Und gleich noch ein Thema:
- Kann man die Immobilie gleich nach Zuschlag begehen/besichtigen, ggf. bereits sogar Gewerke vorbereiten, wenn diese unbewohnt ist und nicht erst Mietverträge gekündigt werden müssen?
Wie läuft die Abwicklung "Nutzen/Lasten" bzw. Hausübergabe in diesem Fall?
Danke!
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- 19.02.2024, 10:20
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- Thema: Nutzung der Immobilie unmittelbar nach Zuschlag
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- 19.02.2024, 10:18
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- Thema: Finanzierungsrisiko ZV
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Finanzierungsrisiko ZV
Hallo zusammen, Wie geht ihr mit dem Risiko um, nach Zuschlag bankseitig möglicherweise doch nicht finanziert zu werden? Nicht jede Immobilie kann komplett aus EK ersteigert werden. Meine Vorgehensweise wäre, mit 2-3 Banken vorab eine Finanzierung vorzusprechen (ohne konkrete Anfrage), Konditionen z...