Der Fall hier dürfte erledigt sein, aber falls jemand sonst das Thema interessiert:
Ich habe gelesen, dass das tatsächlich so ist: Mietvorauszahlungen "verfallen", der neue Eigentümer hat ein Recht auf Miete ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
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- 19.03.2018, 02:38
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- Thema: Mietvorauszahlunen bei Zwangsversteigerungen
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- 19.03.2018, 00:14
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- Thema: Risiko und Möglichkeiten bei vorrangig eingetr. Rechten
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Re: Risiko und Möglichkeiten bei vorrangig eingetr. Rechten
Wie ist das Ganze denn dann weitergegangen?Ich werde berichten.
LG Melanie
- 18.03.2018, 22:36
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- Thema: MFH ersteigert und nun...?
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Re: MFH ersteigert und nun...?
Hallo,
dürfte ich fragen, wie das Thema weitergegangen ist? Vielleicht können wir Anderen daraus ja auch was lernen
Besten Dank!
dürfte ich fragen, wie das Thema weitergegangen ist? Vielleicht können wir Anderen daraus ja auch was lernen
Besten Dank!