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- 09.10.2026, 12:55
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Besitznahme nach Zuschlagserteilung
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Re: Besitznahme nach Zuschlagserteilung
Eine genaue Vorgehensweise ist gesetzlich nicht definiert. Besitz, bzw. Inbesitznahme bezieht sich auf die körperliche Übernahme der ersteigerten Immobilie, nicht auf Inventar wie Möbel oder sonstiges. Sie sollten zeitnah das Objekt versichern und können dieses auch schon durch den Austausch eines H...
- 09.10.2026, 08:57
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- Thema: Besitznahme nach Zuschlagserteilung
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Re: Besitznahme nach Zuschlagserteilung
Sollten sie den Zuschlag aufgrund ihres Meistgebotes bekommen, sind sie ja unmittelbar neuer Eigentümer der ersteigerten Immobilie siehe § 90 ZVG ( im vorherigen Fall). Sie sollten sich vom Gericht nach Zuschlag die Kontaktdaten des Sohnes als Erben und Eigentümer geben lassen. Diesen können sie sod...
- 05.10.2026, 15:59
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- Thema: Finanzierung nach Zuschlag scheitert – welche konkreten Folgen hat das für den Ersteher?
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keine Finanzierung nach Zuschlag - was nun ?
meine Fragen an die erfahrenen Teilnehmer hier: 1. Was passiert in der Praxis konkret, wenn ich den Zuschlag erhalte, aber den restlichen Betrag bis zum Verteilungstermin nicht finanzieren kann? [i Durch den Zuschlag wird der Meistbietende= Ersteher, zunächst Eigentümer der ersteigerten Immobilie un...
- 29.09.2026, 13:17
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
…Bedeutet das einfach, dass die Forderung durch die Wohnung abgesichert ist und das Jugendamt sein Geld irgendwann später bekommt, zum Beispiel wenn die Wohnung verkauft wird? Oder kann das Jugendamt aufgrund der Sicherungshypothek selbst eine Zwangsversteigerung der Wohnung betreiben?… Ja, beides i...
- 29.09.2026, 08:06
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
…..
Aufs Schreiben wird das JA nicht reagieren.
Entweder direkt schon die Rate überweisen, oder wie schon empfohlen dort einen Termin zur Vorsprache buchen und über ein Schuldanerkenntnis die Eintragung einer Sicherungshypothek vorschlagen…
Aufs Schreiben wird das JA nicht reagieren.
Entweder direkt schon die Rate überweisen, oder wie schon empfohlen dort einen Termin zur Vorsprache buchen und über ein Schuldanerkenntnis die Eintragung einer Sicherungshypothek vorschlagen…
- 28.09.2026, 08:07
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Gut, dann ist es wohl leider so hinzunehmen. Da ihre Schulden dort mittlerweile 5 stellig sind und sie über eine lastenfreie ETW verfügen, wird das JA auf eine Absicherung deren Forderung durch eine Sicherungshypothek bestehen und festhalten…..es sei denn, sie können sich das Geld anderweitig durch ...
- 27.09.2026, 20:27
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Ausschlaggebend ist die Summe, wegen der das Jugendamt vollstreckt und den GV beauftragt hat. Aber für jede geleistete Ratenzahlung beim GV, erhebt dieser eine sogenannte „HebeGebühr“, so dass die Rate nicht im vollen Umfang an das JA abgeführt wird. Sie sollten wie folgt vorgehen: Verein baren sie ...
- 20.09.2026, 09:32
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Na ja, pfänden kann man vieles. Ich kenne es nur bei Pfändungen durch die Finanzbehörden, da diese auch Fachleute in ihren Reihen haben. Natürliche Gläubiger wie Inkassobüros werden dies nicht machen, die wollen Geld verdienen und nicht erst noch Geld für komplizierte Vollstreckungen ausgeben. Von d...
- 18.09.2026, 18:12
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Sie schreiben, dass die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes normalerweise nicht direkt in den Grundbesitz vollstreckt. Warum ist das so, wenn der Schuldner einen größeren Betrag schuldet und eine abbezahlte Eigentumswohnung besitzt? Das würde mich einfach interessieren. Nun, die Kommune oder de...
- 18.09.2026, 16:29
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- Thema: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
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Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Zunächst, gerne beantworte ich ihnen ihre Fragen, gegebenenfalls auch per persönlicher Nachricht. Hier ein paar Schritte, die sie gehen können: 1. nehmen sie Kontakt mit ihrer Hausbank auf, lassen sie von dieser die Wohnung überschlägig schätzen undfragen sie nach einem Darlehen in ausreichende Höhe...