Hallo Prinz78,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei einer Zwangsversteigerung wird explizit eine Summe "X" als Mindestbargebot genannt. Passiert das ebenso für die bestehen bleibenden Rechten? Oder muss man nach dem Zuschlag immer noch mit einer kleinen "Überraschung" rechnen?
Gruß
chinda
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- 29.04.2013, 02:24
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- 26.04.2013, 19:07
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Das geringste Gebot "in Zahlen"
Hallo zusammen, ich bin totaler Newbie was Zwangsversteigerungen angeht, habe aber mittlerweile viele Infos hier im Forum und auf anderen Internetseiten nachlesen können. Ich war bei einer Zwnagsversteigerung auch noch nie dabei. Folgendes ist mir noch unklar: Laut Wikipedia setzt sich ja das "gerin...