Hallo zusammen,
ich würde gerne eine Vermietete Immobilie ersteigern.
Dazu habe ich beim Zwangsverwalter angefragt ob er mir Informationen zu den Mietern geben kann.
z.B. Ob eine Kaution bez. Wurde, ob die Mieter zuverlässig sind, Tel. von den Mietern usw.
Der Zwangsverwalter verweigerte mir diese Vorabauskunft mit der Begründung des Datenschutzrechts.

Hat er in diesem Fall damit recht? Weil beim Versteigerungstermin müsste er mir doch dazu antworten….oder etwa auch nicht?
Gruß Alex