Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 08.01.2012, 15:02 
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Registriert: 08.01.2012, 14:40
Beiträge: 1
Hallo,
irgendwie weiß ich nciht mehr so recht weiter.
Durch die Insolvenz unseres kleines Unternehmens sind wir in finanzielle schwierigkeiten geraten und konnten auch dadurch unsere Häuschen Raten nicht mehr vollständig zahlen.
Dem Hauptgläubiger auch grundbuchlich an erster Stelle haben wir immer und regelemäßig die Raten bezahlt, an zweiter Stelle im Grundbuch stand bzw. steht die BHW die konnten wir dann leider nciht mehr bedienen. Wir haben mehrfach angerufen und geschreiben und um Stundung oder Senkung der Raten gebeten. Leider bekamen wir nie eine Antwort. Dann hat die BHW die Zwangesversteigerung in die Wege geleitet. Es wurde ein Wertgutachten erstellt das weit unter dem Wert der hauptfinanzierenden Bank ist 87.000,- € Die Bank legt 130.000,- € zu Gute.
Nun den im Internet sahen wir jetzt das der ZV Termin festgelegt wurde mit ende März.
Ich frage mich nun jedoch wie macht das für die BHW Sinn. Bei einem 7/10 Wert würde es dann doch nur zu ca 60.000,- € kommen, die Bank hat allein schon eine Grundschuld von 78.000,-€ da würde dann ja die BHW komplett leer ausgehen. Oder ist es so das ein etwaiger Kunde zu dem Betrag x sagen wir mal 60000,-€ noch zusätzlich die Grundschuld der Bank die ja vorangig ist übernhemn müssen.
Desweitern ist im Gutachten von völlig falschen Daten ausgegangen worden, sow urde ein Umbau und der komplette Ausbau der oberen Etage ciht berücksichtigt. Habe ich Möglichkeiten dagegen etwas zu unternehmen.
Ein weiterer Punkt ist, ich wäre mittlerweile auch wieder in der Lage die Raen zu bedienen habe das der BHW auch mehrfach mitgeteilt, nur es gab keine Antwort.
Ist es jetzt tatsächlich so bin ich der willkür der BHW so ausgesetzt.
Bemerken möchte ich noch der Gutachter hatte gleich 2 potentielle Kunden dabei, daher habe ich ihn nicht reingelassen.
Hoffentlich versteht hier einer mein Gednaken Chaos udn kann mir einen tip geben. danke


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BeitragVerfasst: 09.01.2012, 08:38 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Ich erkenne nicht, dass Sie in Ihrer Situation irgendetwas richtig falsch gemacht haben. Sie sollten nochmals dringend das Gespräch mit der BHW suchen. Das ist ein riesen Laden. Sprechen Sie mit dem Rechtspfleger beim Amtsgericht und erklären ihm Ihre Situation. Bitten Sie ggf. um Aufschub des Termins möglicherweise mit Antrag nach § 765a ZPO.

Der Rechtspfleger sagt Ihnen auch, wer bei der BHW für die Abwicklung des Verfahren zuständig ist.

Jetzt bloss nicht den Kopf in den Sand stecken !! Halten Sie durch, Sie schaffen das !!


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