Hallo,
Es fehlt ja noch Punkt 4
4. Es sind keine Grundschulden im Grundbuch eingetragen u. absolut keine Zwangssicherungshypothek.
Aufgeführte Personen im GB
1. Schwager (Schuldner)
2. Schwiegermutter
3. Schwester (wurde bereits vergessen auszutragen da vor Jahren bereits eine Abfindung bekommen hat)
4. Meine Frau u. Ich
5. Herr XYZ Gläubiger zu 1
s. Nr. 1 !!
Wenn Sie mit dem Gläubiger einen Notartermin machen, nehmen Sie doch gleich Ihren Schwager und Ihre Schwester mit und bereinigen die Situation.