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Hallo zusammen,
da wir uns mit unserem Bruder nicht einigen konnten, ist unser Elternhaus nunmehr versteigert worden. Das Gericht hat einen Verteilungsvorschlag zu je 1/6 an jedes Geschwisterteil unterbreitet. Meine Eltern haben zu Lebzeiten geldwerte Leistungen an einige meiner Geschwister geleitet, daher will ein Bruder - obwohl auch er erhebliche Zuwendungen von meinen Eltern bekommen hat (er negiert das) - bei den anderen Geschwistern Zahlungen meiner Eltern nach § 2050 BGB (Ausgleichspflicht) mit dem Erbteil aufrechnen lassen. Frage: Habe ich bei einer Zustimmung des vom Gericht vorgeschlagenen Verteilungsplanes mein Recht zu Einforderung von Ausgleichszahlungen verwirkt oder sind Zustimmung zum Verteilungsplan und die Einforderung von Ausgleichszahlungen 2 voneinander unabhängige juristische Tatbestände? Um nicht falsch verstanden zu werden, ich möchte unter die Angelegenheit - wenn alle mitziehen - einen Schlussstrich ziehen.
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