Hallo an Alle,
wir diskutieren folgenden theoretischen aber wichtigen Fall und bitten dringend um
Hilfe.
Beispiel: nach dem Tod der Eltern bilden
2 volljährige Geschwister keine Erbengemeinschaft sondern eine
fortgesetzte Gütergemeinschaft. - Da sie schon vor Jahrzehnten jeglichen Kontakt abgebrochen haben, werden sich auch nie und nimmer einig.
Während
Kind A bereits 99% "gehören", beträgt der Anteil von Kind B nur 1%
Das ganze als nicht beendete fortgesetzte Gütergemeinschaft oder sowas Ähnliches (der verstorbenen Eltern..)
Um diesen Sachverhalt aufzulösen bleibt nur eine Versteigerung zur Beendigung / Auflösung dieser Gütergemeinschaft.
Kind A möchte auf die (
eigentlich zu 99% bereits ihr gehörende) Immobilie selbst bieten und nach Zuschlag Kind B auszahlen. - Schätzwert zum Beispiel eine Million.
Dies bedeutet aber, dass Kind A bei erfolgreichem Zuschlag
zunächst 990.000 Eur ans Gericht zahlen soll, obwohl sie diese nach ca. 6 Wochen wiederbekommt.
Wirklich dauerhaft bezahlen müsste sie nur die 10.000 an Kind B und die Kosten für die Versteigerung....
Von der Bank bekommt sie
kein Darlehen, da die 99% aufgrund der Gütergemeinsch.-Konstellation noch nicht im Grundbuch eigenständig eingetragen und
nicht beliehen werden können.
Bedeutet dies, wenn Kind A keinen Sponsor findet, verliert sie u.U. ihr Elternhaus an Fremde, obwohl sie eigentlich nur 10.000 zu zahlen hätte, jedoch die 990.000 für das Amtsgericht nicht aufbringt.Soll es für einen derartigen Sachverhalt wirklich keine
Lösung geben?
