lesterb42 hat geschrieben:
Bedencken Sie bitte, dass das Leben auch nach einem möglichen Zuschlag weiter geht. Was möchten Sie mit der Person machen, für die ggf. das lebenslange Wohnrecht weggefallen ist. Häufig sind dies hoch betagte Menschen und Angehörige der Schuldner. Wollen Sie sich dies wirklich antun ?
Besten Dank für Ihren Einwand!
Nun geht es wohl bei dieser Oprtion nicht darum, dass das Wohnrecht wegfällt, sondern dessen Kosten (d. h. dann fällig werdende Mietzahlungen des Wohnrechtinhabers) - aufgrund des hierfür höher werdenden Gebotes - eventuell vom Sozialamt übernommen werden.
Oder habe ich dies falsch verstanden?
Für Ihre oder die Meinung eines anderen Forum-Mitglieds wäre ich dankbar, bzw. würde mich über weitere diesbezügliche Diskussionsanregungen freuen.
