Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 24.07.2009, 11:03 
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Registriert: 24.07.2009, 10:00
Beiträge: 5
Hallo,

Die Immobilie, in der meine 82-jährige Mutter wohnt wurde zwangsversteigert. Das Gebäude steht auf zwei Flurstücken, die von verschiedenen Erstehern ersteigert wurden. Ihre Wohnung liegt genau auf der Flurstücksgrenze.
Im Termin erklärte der Rechtspfleger, es gäbe eine Sonderregelung, weil es sich bei dem Gebäude um eine wirtschaftliche Einheit handelt.
Nun sieht es so aus, als ob das gesamte Gebäude dem Ersteher der ersten Flurnummer gehören würde und dem Ersteher der zweiten Flurnummer nur der Grund ohne dem Gebäude.
Wem gehört denn nun Mutters Wohnung?
Es ist ziemliches Durcheinander und kaum mehr jemand weiß Bescheid. Deshalb wäre ich für Hilfe sehr dankbar.
Gruß
PBerger


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 10:39 
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Registriert: 07.06.2009, 11:00
Beiträge: 7
Sie schreiben von einem Gebäude und dann wieder von einer Wohnung. Um was handelt es sich denn jetzt? Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mir mehreren Wohnungen oder um ein Einfamilienhaus. Sie schreiben das Gebäude steht genau auf der Grenze. Das Gebäude steht vermutl. nur auf einem Flurstück AN der Grundstücksgrenze - kann mir nicht vorstellen, dass es GLEICHZEITIG auf 2 Flurstücken steht. Sie müssen den Sachverhalt deutlicher schildern!

Guido Gaerner Geschäftsführer Immobilien Gaerner


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 10:46 
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Registriert: 24.07.2009, 10:00
Beiträge: 5
Hallo,

ich habe alles genau beschrieben. Bitte nochmal lesen.

PBerger


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 11:44 
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Registriert: 07.06.2009, 11:00
Beiträge: 7
Frage: handelt es sich bei dem Gebäude um ein EFH oder ein MFH? Beantwortung ist wesentlich, weil Sie einmal von einem Gebäude sprechen und einmal von einer Wohnung. Sie müssen sich präziser ausdrücken!


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 11:52 
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Registriert: 24.07.2009, 10:00
Beiträge: 5
Hallo,

es handelt sich um ein Betriebsgebäude, das über Flurstücksgrenzen hinweg gebaut wurde. Die Inhaberwohnung ist in dem Gebäudeteil, der über die Flurstücksgrenze gebaut wurde.

Der Betrieb umfaßt das gesamte Gebäude, die Wohnung nur einen kleinen Teil im Obergeschoß.

Ich hoffe, das hilft.

Gruß

PBerger


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 13:41 
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Registriert: 07.06.2009, 11:00
Beiträge: 7
Das gesamte Betriebsgebäude gehört dem Ersteher der ersten Flurnummer wie Sie selbst schreiben. Demzufolge gehört die Wohnung Ihrer Mutter dem Ersteher der ersten Flurnummer. Was ist denn daran unklar???


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 13:46 
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Registriert: 24.07.2009, 10:00
Beiträge: 5
Unklar ist, daß die erste Flurnummer knapp 3.000 m2 groß ist, und die zweite über 12.000. Unklar ist auch, daß die Aufteilung des Gebäudes auf den Flurnummern ein Verhältnis von 20:80 hat, also nur 20% des Gebäudes auf der ersten Flurnummer stehen.

Wie kann so ein Gebäude, das zu 80% auf einer fremden Flurnummer steht, die gesamte elektrische Anlage enthält zu einer Flurnummer gehören, wo nur 20% drauf stehen und die keine eigene Versorgung hat???

Das ist doch alles total unlogisch und total widerrechtlich!

Ist zwar - Gott sei Dank nicht mein Problem - ich möchte nur meiner Mutter einen gesicherten Lebensabend ermöglich!

Gruß

PBerger


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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 15:12 
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Registriert: 07.06.2009, 11:00
Beiträge: 7
Langsam verstehe ich Ihr Problem. Es ist in der Tat unlogisch, dass das Gebäude dem Flurstück zugeordnet sein soll, auf dem nur 20% der Grundfläche des Gebäudes stehen. Klarheit kann hier meines Erachtens nur der Rechtspfleger erteilen, der die Zwangsversteigerung geleitet hat, bzw. derjenige, der die Zuordnung des Gebäudes zum Flurstück veranlasst hat und behauptet, dass es sich zw. dem Flurstück und dem Gebäude um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Meines Erachtens hätte eine Versteigerung der beiden Flurstücke nur gemeinsam erfolgen dürfen – eben weil es sich um eine wirtschaftliche Einheit der beiden Flurstücke und dem Gebäude handelt. Denkbar wäre natürlich auch, dass das Gebäude in 2 verschiedenen Bauabschnitten errichtet wurde – erst ein Teil auf Flurstück 1 und später ein Anbau auf Flurstück 2 – oder umgekehrt.


Zuletzt geändert von Gaerner am 28.08.2009, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 15:15 
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Registriert: 24.07.2009, 10:00
Beiträge: 5
... und der (Rechtspfleger) hält sich raus und verweist darauf, daß er für ein eventuelles Klageverfahren keine juristische Vorentscheidung treffen will/darf/sich nicht traut.

Jusitz in Deutschland eben - nur keine Verantwortung übernehmen!

Gruß

PBerger


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BeitragVerfasst: 14.03.2011, 10:56 
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Registriert: 14.03.2011, 10:26
Beiträge: 1
You can turn off images in your preferences if you'd like, that turns the maps back into their regular text forms (as well as removes all the other images... items, monsters, etc).

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