Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 28.11.2011, 17:02 
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Registriert: 28.11.2011, 16:52
Beiträge: 1
Meine Frage : Wann ist der Kauf einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung rechtskräftig????
Die Immobilie wurde am 24.11.11 versteigert, die anwesende Bank erteilte den Zuschlag. Am 25.11.11 erhielten wir vom Zwangsverwalter ein Hausverbot. Tritt mit dem Versteigerungsverfahren bereits die Rechtskräftigkeit ein und darf der Zwangsverwalter dieses Hausverbot aussprechen ?
Danke für die Antworten!


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BeitragVerfasst: 29.11.2011, 11:19 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Zunächst ist es immer besser, wenn man irgendwo eine Einigung findet ohne in eine Situation zu gelangen in der man auf sein Recht pochen muss.

Rechtlich ist es so, dass der Zuschlagsbeschluss 14 Tage nachdem er den im Termin nicht anwesenden Beteiligten zugestellt wurde rechtskräftig wird. Die Zwangsverwaltung wird danach rückwirkend auf den Termin des Zuschlages aufgehoben. Ich würde Ihnen anraten, diesen Zeitpunkt in Ruhe abzuwarten.


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