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Zunächst ist es immer besser, wenn man irgendwo eine Einigung findet ohne in eine Situation zu gelangen in der man auf sein Recht pochen muss.
Rechtlich ist es so, dass der Zuschlagsbeschluss 14 Tage nachdem er den im Termin nicht anwesenden Beteiligten zugestellt wurde rechtskräftig wird. Die Zwangsverwaltung wird danach rückwirkend auf den Termin des Zuschlages aufgehoben. Ich würde Ihnen anraten, diesen Zeitpunkt in Ruhe abzuwarten.
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