Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Versteigerungs unklarheiten
BeitragVerfasst: 13.12.2010, 22:05 
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Registriert: 13.12.2010, 21:48
Beiträge: 1
Guten Tag erstmals ich interessiere mich für eine Immobilie.
Ich war heute beim Amtsgericht um mir das Gutachten anzuschauen dabei sind mir einige Dinge aufgefallen die ich nicht verstehe, weshalb ich mich an euch wende. Zur Immobilie laut Gutachten wurde das Haus im Jahr 2000 verkauft. Der neue Eigentümer ist allerdings nie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sonder es wurde nur ein Auflassungsvermerk eingetragen. Zur selben Zeit wurde ebenfalls wurde eine grundschuld in höhe von 800.000,00 DM eingetragen. Das Haus steht seit 2008 Leer. Der Eigentümer ist nicht auffindbar. Die Zwangsversteigerung wurde von der Stadt beantragt.

Nun zu meinen Unklarheiten
1) wie kann es sein das der neue Eigentümer immer noch nicht als Eigentümer eingetragen ist aber dennoch eine Grundschuld hinterlassen kann?

2) Warum leitet die Stadt eine Zwangsversteigerung ein? müsste nicht die Bank viel früher eine Zwangsversteigerung einleiten.

3) sollte ich diese Immobilie ersteigern was passiert mit der Grundschuld erlöscht die bleibt die bestehen oder glaubt ihr sie ist schon abbezahlt wenn ja müsste der Eigentümer doch genug Geld haben um die Verbindlichkeiten mit der Stadt zu begleichen?


Fragen über Fragen ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal im voraus


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 Betreff des Beitrags: Re: Versteigerungs unklarheiten
BeitragVerfasst: 14.12.2010, 18:09 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Zunächst einmal folgendes:

Der Ewerb einer Immobilie ist höchst selten eine einfache und mit wenigen Worten zu erklärende Angelegenheit. Es gibt ganze Berufszweige die sich nach langjähriger Ausbildung dieser Sache annehmen. Dies gilt um so mehr für einen Erwerb in der Zwangsversteigerung, welcher nochmals zum Teil stark abweichenden Regeln unterliegt. Auch ist nicht alles von dem man annimmt es wissen zu müssen hilfreich.

Wenn ich gleichwohl versuche Ihre Fragen zu beantworten, kann es sich hierbei nur um eine Annäherung handeln.

zu 1.

Mit dem Zuschlag werden Sie Eigentümer der Immobilie. Wer vorher Eigentümer war, ist hier ohne Bedeutung. Sie erwerben nicht vom Voreigentümer sondern wie der Rechtspfleger vor der Bietzeit immer so prosaisch sagt " das alte Eigentum erlischt, neues Eigentum entsteht".

zu 2.

Ich gehe hier einmal davon aus, dass die Stadt die Versteigerung auf Grund eines Anspruchs aus einer öffentlichen Last betreibt (Grundsteuern o. ä. ). Die Stadt betreibt damit aus einem vorrangigen Recht. Das heißt aus einem Rechts welches gegenüber dem Recht der Bank vorrangig aus dem Erlös des Grundstücks in der Zwangsversteigerung befriedigt wird. Warum die Bank nicht betreibt, weiß nur die Bank.

zu 3.

Wenn die Stadt - wie zu 2. angenommen - aus einem vorrangigen Recht betreibt, erlöschen die nachrangigen Rechte mit dem Zuschlag. So auch der Anspruch der Bank sich aus dem Grundstück zu befriedigen.


Im Ergebniss ist festzuhalten, dass Sie hier möglicherweise günstig eine Immobilie erwerben können. Möglicherweise löst die Bank aber die Stadt mit Ihrer Forderung auch ab und das Verfahren wird eingestellt.
Zwangsversteigerungen sind leider keine Mathematik, höchstens eine mit sehr vielen Unbekannten.


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