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| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:28
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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erbse123
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Verfasst: 19.08.2011, 20:13 |
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Registriert: 19.08.2011, 19:41 Beiträge: 2
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Ich habe folgende Frage: Warum stellen diverse AG die Daten der ZV nicht auf ihren Internetseiten zur Verfügung? Ist dies völlig freiwillig oder doch etwa geboten aufgrund einer etwaigen Informationspflicht?
Beispiel AG Altenkirchen: Mir wurde heute von einem Herrn der Telefonzentrale erklärt, die Suche über das Internet sei sowieso völlig daneben, da soll ich gefälligst vorbeikommen, wenn ich Informationen wolle. Makler würde nur irgendwas einstellen. Das war mir bisher schon klar, und eben diese Abzocke kann man z.B. durch justizportal.de, immobilienpool.de, zwangsversteigerungen.eu etc. sehr gut umgehen, d.h. sich vorab informieren, ob das Objekt überhaupt von Interesse ist. Aber diverse AG scheinen sich der Neuzeit zu verweigern... oder sollen einfach kommerzielle Anbieter wie Agetra etc. Versteigerungskalender VIZ gesponsort werden, evtl. gegen pekuniäre Gegenleistungen an die öffentliche Hand? Die letztgenannte site ist m.E. so dilettantisch gestaltet, dass die Abzocke naheliegt (Angabe von Telefonnummer soll erzwungen werden!). Wie vereinbart sich das mit einer evtl. Informationspflicht der Behörde?
Es wäre schön, wenn mir jemand schreiben könnte, ob die Maklerabzocke vermieden werden kann.
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lesterb42
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Verfasst: 20.08.2011, 12:36 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Ich meine, dass Sie hier mit Verschwörungstheorien nicht weiter kommen.
Eine Informationspflicht der Behörden existiert nicht. Der Inhalt der im Zusammenhang mit Terminsbestimmung veröffentlicht wird, ist abschließend in § 37 und 38 Zwangsversteigerungsgesetz geregelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Vorschriften im Wesendlichen noch aus der Kaiserzeit stammen. Eine Neuerung besteht jedoch in § 38 Abs. 2 ZVG. Danach können Wertgutachten im Internet veröffentlicht werden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Einsichtnahme in die Gutachten (bei Gericht) steht Ihnen jedoch nach § 42 Abs. 2 ZVG zu. Ansonsten liegt es in der Natur der Sache, dass Sie mit zunehmendem Informationsumfang eher dazu geneigt sind, von einem Erwerb Abstand zu nehmen.
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erbse123
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Verfasst: 20.08.2011, 22:58 |
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Registriert: 19.08.2011, 19:41 Beiträge: 2
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Dass eine Hand die andere waschen könnte ist m.E. keine Verschwörungstheorie. Eindeutig ist im Fall des AG Altenkirchen, dass sich durch ein unzeitgemäßes Veröffentlichungsverhalten der gewerbliche Anbieter (Immobilienmakler) zwischen Gericht und Interessent/Steuerzahler/Bürger schaltet. Da ist die Frage eben legitim, ob man z.B. beim AG Altenkirchen einfach nur hinterm Mond bleiben möchte, oder ob man dort das ansässige Gewerbe zum Nachteil des Steuerzahlers sponsort. Für öffentliche Daten zahlen zu sollen ist in Zeiten des Internets mindestens fragwürdig
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lesterb42
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Verfasst: 21.08.2011, 06:23 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Wenn die Sache eindeutig ist und Ihnen die Sache wichtig genug erscheint, wenden Sie sich mit Ihrem Korruptionsverdacht an den Direktor des Amtsgerichts oder das zuständige Justizministerium Ihres Landes.
Besser noch Sie beantragen bei Gericht die Veröffentlichung im Internet und bitten für den Fall der Ablehnung um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Hiernach steht Ihnen dann der Klageweg offen.
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