Wie ist es wenn in einer Teilungszwangsversteigerung eine Grundschuld in Höhe von 103T EUR bestehen bleibt? Ich habe verstanden, dass man dies beim Bieten von seinem Höchstlimit abziehen muss. Was ist aber wenn man den Zuschlag am Ende erhalten hat? Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht mit der Bank und kann es zurückzahlen, oder tritt man in das bestehende Darlehen zwischen Voreigentümer und Bank ein?
In diesem Fall müsste man ja mit Vorfälligkeitszinsen oder sehr hohen Zinsen rechnen??