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Pat1977
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Verfasst: 30.12.2011, 20:03 |
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Registriert: 30.12.2011, 19:37 Beiträge: 2
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Hallo,
Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit Zwangsversteigerungen. Nun haben wir ein passendes Objekt gefunden,welchesnwir gerne ersteigern möchten. Dabei habe ich ein paar Fragen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen...
Sachlage: Ein Haus wird per Teilungsversteigerung vom Amtsgericht versteigert. Das Haus gehört zur 1/2 der Mutter des Hauses, die die EG-Wohnung bewohnt. Die alte Dame hat die Teilungsversteigerung beantragt. Die Dame ist wohl 83 Jahre alt und wohl auch gehbehindert. Gehbock im Hausgang. Die andere Hälfte gehört der Tochter. Beide sind seit Jahren im Streit. Die Mutter hat der Tochte wohl schon ein Angebot zum Kauf gemacht, welches der Tochter zu niedrig war. Deshalb hat die alte Dame die Teilungsversteigerungrung beantragt. Die Tochter ist dem Verfahren beigetreten.
Im 1OG wohnt ein Mieter mit Mietvertrag. Den Vertrag hoffe ich im Detail noch einsehen zu können. Lt. Tochter ist die maximale Kündigungsfrist jedoch 6 Monate. Angeblich wohnt der Mieter im 1OG voN Hartz4.
Im DG ist eine Wohnung im Leerstand.
Nun meine Frage:
1) könnte die alte Dame (83 Jahre) der Räumung der Wohnung widersprechen? ggf. auf Härtefall verweisen (alt und krank) Hier ist nochmal anzumerken, dass sie die Betreiberin des Teilungsverfahrens war, die jüngere Tochter ist lediglich beigetreten.
2) wir planen das Haus komplett zu entkernen und umzubauen, ggf auch Abriss und Neubau. Wir hätten dann ca. 200m Wohnfläche die wir zu dritt (bald 4) bewohnen würden. Wir würden also eine Kündigung wegen Eigenbedarf unter Beachtung der Kündigungsfrist aussprechen. Könnte Ser. Mieter hier widersprechen (sozialschwach, etc.)? könnte er auch argumentieren, dass 3 Personen auf 200qm zu viel ist und wir ihm ggf. die DG Wohnung anbieten müssten?
Wie wurde man so eine Auseinandersetzung mit dem Mieter angehen?
Vielen dank für die Hilfe?
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lesterb42
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Verfasst: 31.12.2011, 10:16 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Wichtige Frage vorweg:
Bleiben Rechte bestehen ?
Ansonsten verstehe ich die Interessenlage so, dass die "Mutter" das Objekt erwerben möchte und dadurch, dass sie dieses teilweise selbst bewohnt auch hoch motiviert ist, hier ein hohes Gebot abzugeben. Raum für ein "Schnäppchen" - wie man es sich normalerweise von einer Versteigerung verspricht - erkenne ich hier nicht.
Im Übrigen finde ich Ihr Vorhaben ein wenig gewagt hier zum einen daran zu denken eine hochbetagte ältere Damen aus ihrer Wohnung zu räumen und zum anderen einen Rechtsstreit mit einem Hart IV Empfänger, der sich auf Staatskosten einen Anwalt nehmen kann, führen zu wollen.
Mein Tipp:
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