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BMW1802
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Verfasst: 18.11.2010, 19:26 |
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Registriert: 16.11.2010, 08:07 Beiträge: 1
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Habe eine Frage zur Teilungsversteigerung: Gibt es Besonderheiten hierzu, die ich beachten muss ?
Der Verkehrswert liegt bei 330 000 Euro. Habe in den allgemeinen Infos ZV nichts dazu gefunden.
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lesterb42
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Verfasst: 18.11.2010, 21:43 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Bei Teilungsversteigerungen bleiben häufig Rechte bestehen, die zu übernehmen sind. Sie sollten sich hierzu den Grundbuchauszug ansehen und mit den Antragstellern Kontakt aufnehmen. Beides erfahren Sie auf der Geschäftsstelle des für die Versteigerung zuständigen Amtsgerichts.
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[ 2 Beiträge ] |
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