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| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:24
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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[ 4 Beiträge ] |
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m.r.
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Verfasst: 18.01.2012, 20:06 |
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Registriert: 18.01.2012, 19:51 Beiträge: 2
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Guten Abend,
mein Mann und ich überlegen, ein Haus zu kaufen, das zur Teilungsversteigerung steht. Ich glaube inzwischen in etwa verstanden zu haben, worum es hier geht und habe einen vagen Eindruck, welche Tücken sich hierbei ergeben können. Es ergeben sich für mich zwei Fragen:
1. Gläubiger ist keine Privatperson, sondern eine Bank. Laut Exposé ist der eigentliche Besitzer verstorben. Kann ich annehmen, dass es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, von der eine Person Schulden bei eben dieser Bank hat?
2. Im Exposé steht unter "Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, Baulasten": In die Abteilung des Grundbuchs ist folgende Eintragung vorhanden: Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft e.G.m.b.H. für den Landkreis XXX. Das eingetragene Vorkaufsrecht hat keinen wertrelevanten Einfluss. Keine Eintragung im Baulastenverzeichnis der Stadt XXX." Da solche Rechte bei einer Teilungsversteigerung ja nicht erlöschen (ist diese Annahme richtig?), was hätte das für mich für Konsequenzen?
Noch eine dritte Schwierigkeit ergibt sich: die Gläubigerbank ist zwar eingetragen, allerdings war es schwer, Kontaktdaten o.ä. zu finden. Es handelt sich um eine Landesbank/Sozialer Wohnungsbau (??). Kann ich mir Kontaktdaten vom Amtsgericht vermitteln lassen? Birgt diese Bank als Gläubiger eine Schwierigkeit?
Vielen Dank und einen schönen Abend!
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lesterb42
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Verfasst: 19.01.2012, 09:40 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Bei Teilungsversteigerungen ist die Aussicht auf Schnäppchen im Normalfall eher gering. Dies hat insbesondere folgende Gründe:
1. Die eingetragenen Rechte bleiben bestehen. Sind z. B. 200.000 € für die Bank xy eingetragen sind diese zu übernehmen und zu bezahlen.
2. Meistens haben die Personen, die die Versteigerung betreiben (z. B. Mitglied einer Erbengemeinschaft) selbst großes Interesse an einem Erwerb und sind vor diesem Hintergrund auch bereit ein entsprechend hohes Gebot abzugeben.
Zu Ihrer Frage nach der eingetragenen Bank: Wenn diese das Verfahren nicht betreibt oder beigetreten ist, werden Sie dort keinerlei Auskünfte erhalten. Wie dazu der Stand ist erfahren Sie beim Amtsgericht
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m.r.
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Verfasst: 19.01.2012, 10:22 |
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Registriert: 18.01.2012, 19:51 Beiträge: 2
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Guten Tag,
ich bin für Ihre Antwort dankbar - aber leider sind Sie gar nicht auf meine Fragen eingegangen?
Wenn unter "Gläubiger/Ansprechpartner" eine Bank steht, dann ist diese doch auch Betreiber der Teilungsversteigerung?
Den Passus bezüglich der Rechte habe ich hier abgetippt. Da ging es um ein Vorkaufsrecht (siehe oben).
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lesterb42
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Verfasst: 19.01.2012, 11:32 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Schade, dass Ihnen meine Antworten nicht gefallen. Ich verstehe mich hier aber eher als Bote, nicht als Verursacher der Nachricht.
Das Verfahren, die Betreiber und die Personen die an dem versteigerten Grundstück ein Recht haben kenne ich leider nicht. Sie müssen sich hierzu schon die Mühe machen und den Kontakt zum Amtsgericht suchen.
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