Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 04.10.2011, 17:04 
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Registriert: 04.10.2011, 16:55
Beiträge: 2
Hallo!

Ich habe ein paar Fragen, zu denen ich leider keine (verständliche) Antwort finden konnte. :(

Ich hoffe, hier kann man mir vielleicht weiterhelfen...

  • Kann ich als Unternehmen (UG haftungsbeschränkt) an einer Zwangsversteigerung Teilnehmen? - Ja. Aber was ist dafür genau nötig?!
  • Was bedeutet folgendes bei Zwangsversteigerungs-"Ausschreiben": Eigentumswohnung, Anteil: 51/1.000 = 5,10%, ATP Nr. 11, in der x. Etage, xx m² Wohnfläche, x Zimmer, ..., Keller, Baujahr ca. 19xx, Gutachteneinsicht über die Kasse des Amtsgerichts
  • Kann ich diese Wohnungen / Häuser / ... Problemlos weiterverkaufen? Wie sieht's mit Garantie- und Gewährleistungsansprüchen aus, wenn ich es verkaufe? Muss ich Garantie / Gewährleistung anbieten (schließlich habe ich bei einer Versteigerung auch keine Ansprüche...)?
  • Wer steht im Grundbuch, wenn eine Wohnung von einem Unternehmen gekauft wird?
  • Macht es einen Unterschied, ob ich eine Wohnung als UG (haftungsbeschränkt) oder als GmbH "kaufe" bzw. ersteigere?
  • Lässt sich damit (An- und Verkauf von Wohnungen, evtl. Renovierung) wirklich Geld machen, das zum Leben reicht? :)
  • Sollte ich noch etwas wissen? Was ist wichtig und sollte beachtet werden?

Ich weiß, dies ist jetzt jede Menge, trotzdem würde ich mich über detailierte Antworten zu den jeweiligen Punkten freuen. Vielen Dank!! :)


VG,
p.p :mrgreen:


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BeitragVerfasst: 07.10.2011, 10:02 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Ohne jetzt so ganz genau zu wissen worin sich die UG von einer GmbH unterscheidet, gehe ich in meiner Antwort lt Wipipedia davon aus, dass es sich bei einer UG um eine MiniGmbH mit einem verminderten Stammkapital handelt.

Um zu ersteigern, benötigen Sie einen Handelsregisterauszug, der nicht älter als 4 Wochen ist. Es muss derjenige ersteigern, der für die UG handeln darf. Diese Person muss sich ausweisen. Diese UG als Kapitalgesellschaft wird dann auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Ob Sie Wohnungen problemlos weiterveräußern und davon leben können, wird Ihnen niemand sicher sagen können. Wenn Sie über die entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, könnte es klappen. Wenn Sie die Gründung einer UG mit dem Ziel eines Immobilienhandels anstreben, wäre es hilfreich, wenn Sie sich beruflich bereits mehrere Jahre mit dieser Materie befasst haben und hier vieleicht auch schon etwas eigenes Geld verloren haben.

Die Antworten auf Ihre Fragen die Sie gestellt haben, lassen sich sicherlich nicht in einer kleinen Gebrauchsanweisung zusammenfassen. Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Unternehmen jedenfalls viel Glück.


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BeitragVerfasst: 07.10.2011, 15:33 
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Registriert: 04.10.2011, 16:55
Beiträge: 2
Vielen Dank, für deine detaillierte Antwort!! :)

Was mir noch wichtig wäre: Eine Antwort auf den 2. Punkt aus meinem 1. Post...

Außerdem: Ist es problemlos möglich, dass ich die Wohnungen wieder problemlos weiterverkaufe? Oder müssen diese mindestens X Monate in meinem Besitz bleiben?


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BeitragVerfasst: 09.10.2011, 16:53 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Rechtlich ist es kein Problem die Wohnung sofort wieder zu verkaufen, weil Sie bzw. die UG bereits mit dem Zuschlagsbeschluss Eigentümer werden.

Ob Sie einen Käufer finden, der bereit und in der Lage ist die Wohnung zu einem solchen Preis zu erwerben, dass Sie dabei etwas verdienen, müssen Sie wohl schon selbst herausfinden.


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