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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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moonisam
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Verfasst: 17.11.2010, 17:18 |
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Registriert: 13.11.2010, 07:59 Beiträge: 1
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Hallo, ich intressiere mich für ein Objekt. In der Beschreibung steht: Die Wohnung ist zukünftig im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung bzw. freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen. Eine ausschließliche Nutzung zu Wohnzwecken wäre planungsrechtlich unzulässig, da das Objekt im Gewerbegebiet liegt.
Das Objekt befindet sich Mitten in der Stadt. Eine freiberufliche Tätigkeit habe ich nicht vor. Gibt es eine Möglichkeit diese Voraussetzung zu umgehen?
Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus
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eisman
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Verfasst: 18.11.2010, 09:07 |
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Registriert: 25.01.2008, 11:00 Beiträge: 39
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Da hilft meiner Ansicht nach nur eines: anrufen beim zuständigen Rechtspfleger und nachfragen, warum dieser Passus aufgenommen ist, wenn das Objekt offensichtlich nicht in einem Gewerbegebiet liegt.
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lesterb42
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Verfasst: 18.11.2010, 21:55 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Ich habe hier ein kleines Verständnisproblem: warum soll sich "mitten in der Stadt" nicht ein Gebiet befinden, welches baurechtlich Gewerbegebiet ist ? "Umgehen" läßt sich hier garnichts. Sinnvoll wäre es die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit gefordert wird, muss eine solche ausgeübt werden. Ggf. reicht hierfür ein angemeldeter ebay-Handel o. ä..
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