|
|
| |
|
| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:19
|
Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
|
Seite 1 von 1
|
[ 3 Beiträge ] |
|
| Autor |
Nachricht |
|
kitepv
|
Verfasst: 04.11.2011, 10:07 |
|
Registriert: 04.11.2011, 09:54 Beiträge: 2
|
|
Guten Morgen,
ich habe ein Objekt in einer ZV zu ersteigern. Mit der Gläubigerbank habe ich bereits gesprochen werde wohl eine Ausbietungsvereinbarung abschließen.
Nun meine Frage: Die Gläubigerbannk wird auf eine Sicherheitsleistung verzichten, allerdings kann es sein, dass andere Beteiligte eine Sicherheitsleistung verlangen. Diese möchte ich in Form eines bundesbankbestätigten Schecks erbringen. Da die Finanzierung bereits geklärt ist möchte ich nach Zuschlag an mich meinen Scheck zurückbekommen. Ist dies möglich oder wird die Sicherheitsleistung generell einbehalten?
Über eine Antwort oder anderweitige Tipps würde ich mich sehr freuen.
kitepv
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
lesterb42
|
Verfasst: 05.11.2011, 13:22 |
|
Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
|
|
Den Scheck bekommen Sie nicht zurück. Der Betrag soll ja Sicherheit dafür bieten, dass Sie auch den dann noch ausstehenden Betrag einzahlen. Zahlen Sie den Restbetrag nicht, würden aus dem Betrag aus Ihrem Scheck die Verfahrenskosten entnommen werden.
Als Sicherheitsleistung wird auch eine Bankbürgschaft akzeptiert. Möglicherweise ist das die Lösung Ihres Problems.
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
kitepv
|
Verfasst: 07.11.2011, 13:07 |
|
Registriert: 04.11.2011, 09:54 Beiträge: 2
|
|
Vielen Dank, da frag ich mal bei der Bank nach. kitepv
|
|
| Nach oben |
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
[ 3 Beiträge ] |
|
Wer ist online? |
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste |
|
Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern. Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
|
| |