Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Schmerzgrenze Gläubiger
BeitragVerfasst: 24.01.2011, 16:54 
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Registriert: 22.01.2011, 20:18
Beiträge: 4
Hallo,möchte in den nächsten Tagen ein Haus ersteigern.
Schätzwert 230000€ Nach einem Telefonat mit der Gläubigerbank wurde mir das Mindestgebot von 138000€ genannt.
Es ist der 3.Termin derZV.
Kann auch das Gebot von zb.120000€ den Zuschlag erhalten.
Ist die sg.Schmerzgrenze evtl. nur ein Bluff
Gruss Robert kira


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 Betreff des Beitrags: Re: Schmerzgrenze Gläubiger
BeitragVerfasst: 24.01.2011, 17:42 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Verfahrensrechtlich ist ein Zuschlag bei 120.000 € möglich.
Ob 138.000 € ein Bluff sind, weiß nur die Bank.


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 Betreff des Beitrags: Re: Schmerzgrenze Gläubiger
BeitragVerfasst: 24.01.2011, 19:28 
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Registriert: 22.01.2011, 20:18
Beiträge: 4
auf der Gerichtsladung steht der Vermerk,Kauf unter50% möglich!
Mit welchen Gebot sollte man einsteigen ?
Danke MfG robertkira


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 Betreff des Beitrags: Re: Schmerzgrenze Gläubiger
BeitragVerfasst: 25.01.2011, 09:03 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Mit dem geringsten zulässigen Gebot (wird vom Rechtspfleger angesagt).


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 Betreff des Beitrags: Re: Schmerzgrenze Gläubiger
BeitragVerfasst: 25.01.2011, 17:36 
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Registriert: 22.01.2011, 20:18
Beiträge: 4
Hallo,angenommen das geringste zulässige gebot liegt bei 120000€
und ich biete 121000€ und kein anderes Gebot mehr kommt,kann der Gläubiger/Bank den Zuschlag abwenden? Gibt es dann evtl nochmals einen Termin? Vielen Dank für die nette Hilfe,ist eben Neuland für mich und der Termin ist schon nächste Woche! MfG robertkira


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 Betreff des Beitrags: Re: Schmerzgrenze Gläubiger
BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:28 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Herr des Verfahrens ist der bestrangig betreibende Gläubiger. Er kann jederzeit das Verfahren (einstweilig) einstellen lassen.


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