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Ein Bieter überweist bei einem deutschen AG 15000 EUR als Bietsicherheit für eine ZV. Der Bieter kommt nicht zum Zug.
Der Bieter verlässt sich auf die Aussage des Rechtspflegers, dass die Bietsicherheiten von Bietern, die nicht zum Zuge kommen, im Laufe einer Woche zurückgezahlt werden.
Nach 4 wochen stellt der Bieter fest, dass der Betrag immer noch nicht auf seinem Konto gutgeschrieben ist. Rückfrage beim AG ergibt, es sei nicht klar, wohin das Geld zu erstatten ist, das gehe alles langsam etc. Der Bieter geht davon aus, dass Beträge in der Regel auf das ausgehende Konto überwiesen werden, insofern keine Unklarheit herrschen kann.
Wann wird eine derzeitige Bietsicherheit eigentlich zur Rückzahlung fällig?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Gutdünken des jeweiligen AG liegt, wie diese Bietsicherheiten gehandhabt werden.
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