Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Räumungsfrist
BeitragVerfasst: 08.11.2011, 17:33 
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Registriert: 03.11.2011, 08:14
Beiträge: 9
Hallo

wie lange ist die gesetzliche Räumungsfrist wenn man ein Haus ersteigert hat, aber die ehemaligen Besitzer noch darin wohnen?

Danke


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 Betreff des Beitrags: Re: Räumungsfrist
BeitragVerfasst: 09.11.2011, 09:19 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 154
Gesetzlich steht Ihnen sofort mit dem Zuschlag auch das Recht auf die Inbesitzname zu. Im Tatsächlichen sollten Sie nach Möglichkeit mit dem Alteigentümer Kontakt aufnehmen und eine gütliche Einigung erzielen. Dies ist für alle Beteiligten am günstigsten.


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