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| Aktuelle Zeit: 19.05.2012, 19:18
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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[ 6 Beiträge ] |
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EigentuemerBerlin
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Verfasst: 19.11.2011, 15:01 |
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Registriert: 19.11.2011, 14:49 Beiträge: 3
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Hallo!!
Kurz zum Sachverhalt: Es geht um ein teilbewohntes Zweifamilienhaus. Partei A und B haben bei der Teilung bzw. notariellen Festlegung der Wohnungeinheiten, die Nummern der Wohnungseinheiten vertauscht. Partei A geht nun in die ZV. Partei B bewohnt jedoch noch die Wohnungseinheit der A. Ich, als Eigentümer der einen Haushälfte (Partei B), möchte natürlich nun auch die zweite Haushälfte durch die ZV erlangen.
Nun zu meinen Fragen: Die eine Haushälfte wird durch meine Mutter bewohnt, muss sie wirklich zum Zeitpunkt der ZV die Haushälfte wechseln, um das Objekt der ZV zu räumen oder kann das auch im Nachhinein passieren??
Sollte es zu keinem Gebot kommen beim 1. Termin, wie groß ist der Zeitraum zum 2. Termin oder ist das Einzelfall abhängig?
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lesterb42
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Verfasst: 22.11.2011, 09:46 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bewohnt Ihre Mutter die Wohnung, die sich in der Zwangsversteigerung befindet und Sie sind Eigentümer der leerstehenden anderen Hälfte.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter die Wohnung gemietet hat. Danach kann Sie in der Wohnung wohnen bleiben, bis der neue Eigentümer den Mietvertrag kündigt.
Wann ggf. ein zweiter Termin stattfindet kann Ihnen der zuständige Rechtspfleger in etwa sagen.
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EigentuemerBerlin
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Verfasst: 24.11.2011, 16:34 |
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Registriert: 19.11.2011, 14:49 Beiträge: 3
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Es besteht eben leider kein Mietvertrag... Gibt es dennoch irgendeine eine Möglichkeit, dass meine Mutter erst nach dem Termin der ZV die WE räumen kann?
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lesterb42
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Verfasst: 25.11.2011, 16:46 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Auf welcher Rechtsgrundlage nutzt Ihre Mutter die Wohnung. Ist es ihre eigene Wohnung die nun zwangsversteigert wird oder ist die Wohnung ihr unendgeltlich überlassen ?
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EigentuemerBerlin
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Verfasst: 26.11.2011, 19:53 |
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Registriert: 19.11.2011, 14:49 Beiträge: 3
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Wie gesagt, der Sachverhalt ist nicht sehr einfach darzustellen. Die Wohnung ist nicht Ihre eigene. Meine Mutter wohnt in der WE mit lebenslangen Nießbrauchrechten, da es aber nun die falsche WE ist wohnt sie dort unentgeltlich!!
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lesterb42
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Verfasst: 27.11.2011, 10:37 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 154
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Mit dem Zuschlag erlischt das Recht Ihrer Mutter auf den Besitz (§ 93 Abs 1 ZVG). Wenn der neue Eigentümer dies wünscht, muss Ihre Mutter die Wohnung räumen.
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